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Betz muss weiter einsitzen

07.11.2007 14:38 Uhr

Die Reutlinger Spedition Betz hat mit Enttäuschung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, die Verfassungsbeschwerde gegen die Untersuchungshaft von Thomas Betz abzuweisen.

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Reutlingen. „Wir werden nun um so mehr mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln daran arbeiten, die inakzeptable Untersuchungshaft von Thomas Betz zu beenden“, sagte ein Unternehmenssprecher am Mittwoch. Oberstes Ziel sei es, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu entkräften. Dafür hätten die Verteidiger des 49-Jährigen bereits zahlreiche Beweisanträge gestellt. Betz sitzt seit mehr als zwei Jahren im Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Verfassungsbeschwerde gegen die Untersuchungshaft ohne Begründung zurückgewiesen. «Die Verfassungsbeschwerde hat gravierende Einwände gegen die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft vorgetragen. Aufgrund dessen ist es umso enttäuschender, dass das Bundesverfassungsgericht keine Begründung für die Zurückweisung der Beschwerde liefert», sagte der Verfassungsrechtler Bodo Pieroth, der im Auftrag von Betz ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit der U-Haft erstellt hatte. Eine Sprecherin des höchsten deutschen Gerichts erläuterte, dass das Gesetz die Möglichkeit gebe, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung anzunehmen. Dem Geschäftsführer der Spedition Willi Betz wird im Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht unter anderem Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen. Er beteuert seine Unschuld. Die Verhandlung dauert inzwischen länger als ein Jahr. Ein Ende ist nicht abzusehen. Betz ist eines der größten Speditionsunternehmen in Europa.

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