Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BML) hat die Beschränkungen für Tiertransporte, die wegen der MKS-Gefahr erlassen worden waren, mit einer am Freitag veröffentlichten Verordnung gelockert. Es setzt damit einen Beschluss des Ständigen EU-Veterinärausschusses um. "Die Seuchenlage hat sich etwas entspannt", sagte BML-Sprecherin Katrin Ohse gegenüber der Verkehrs-Rundschau. Eine generelle Entwarnung könne man jedoch nicht geben. Deshalb seien die Transportbeschränkungen auch nicht aufgehoben worden, sondern nur gelockert. Nach der neuen Verordnung dürfen Tiere ab sofort ohne Einschränkungen direkt oder über eine Sammelstelle zur Schlachtung transportiert werden. Auch sind Transporte "innerhalb eines bestimmten Gebietes ohne MKS-bedingte Auflagen" möglich. Eine Ausnahmegenehmigung ist jedoch erforderlich, wenn Rinder und Schweine "unmittelbar oder über eine zugelassene Sammelstelle in mehrere (maximal zehn) Bestände geliefert werden." Erfolgt ein entsprechender Transport aus einem in nur einen einzigen anderen Bestand, muss dies der für den Absendeort zuständigen Behörde lediglich angezeigt werden. Zu Möglichkeiten grenzüberschreitender Lebendtiertransporte war aus dem Ministerium am Freitgag keine Auskunft zu erhalten. Der vollständige Text der zweiten Verordnung zur Änderung der v3. MKS-Schutzverorndung ist im Internet abrufbar unter: www.verbraucherministerium.de/verbraucher/mks/2-aenderung-3-mks-schutz-vo.htm (vr/jk)
Beschränkungen von Tiertransporten werden gelockert
BML: Seuchenlage hat sich gebessert, aber keine Entwarnung