München. Das Vermieten und Verleihen der EU-Lizenz ist rechtswidrig. Da das Papier inhaberbezogen sei, könne es nicht übertragen werden. Darauf wies das Bundesamt für Güterverkehr angesichts entsprechender Angebote aus dem Transportgewerbe auf Anfrage hin. Wer mit einer unrechtmäßig erhaltenen Lizenz Transporte durchführt, erfüllt den Tatbestand des Fahrens ohne Genehmigung, was mit 600 Euro pro Fahrt geahndet wird. Überdies werde der Vorgang an die zuständige Verkehrsbehörde weitergeleitet, die über den Ausschluss vom gewerblichen Gütertransport befinde, so Franz Mannert vom Referat "Marktzugang" beim Kölner Bundesamt. (vr/mp)
BAG warnt: Keine Weitergabe der EU-Lizenz
Illegale Verleihpraktiken werden hart bestraft