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BAG deckt erneut Kabotageverstöße auf

22.01.2021 14:20 Uhr
BAG-Kontrolle
Bei Schwerpunktkontrollen Mitte Januar hat das Bundesamt für Güterverkehr vergleichsweise wenig Verstöße gegen die Kabotagebestimmungen festgestellt
© Foto: Sven Kaestner/AP Photo/dpa/picture-alliance

Bei Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Kabotage hat das Bundesamt für Güterverkehr erneut einige schwarze Schafe entdeckt. Ihr Anteil war aber relativ gering.

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Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat bei bundesweiten Schwerpunktkontrollen am 13. und 14. Januar erneut Verstöße gegen die Kabotagebestimmungen festgestellt. Ziele der Kontrollen an 32 Stellen waren vor allem von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkte. Einzelne Kontrollen fanden laut BAG in räumlicher Nähe zu den Werken von Automobilherstellern und –zulieferern, zum Zu- und Ablaufverkehr der Containerterminals in Kornwestheim und Dornstadt (Baden-Württemberg) sowie an den Häfen Hamburg und Trier statt.

Trefferquote von sechs Prozent

Von insgesamt 715 kontrollierten Fahrzeugen prüfte das Bundesamt 684 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen. 43 dieser Fahrzeuge verstießen dabei gegen die geltenden Regeln, das entspricht knapp über sechs Prozent. Neben der Einhaltung der Kabotagebestimmungen kontrollierte das BAG auch, ob Lenk- und Ruhezeitenvorschriften befolgt wurden. Dazu veröffentlichten die Kontrolleure allerdings keine Zahlen.

Insgesamt erhoben die Beamten Sicherheitsleistungen in Höhe von 37.530 Euro. An der Maßnahme nahmen laut BAG Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes sowie Technikexperten des Straßenkontrolldienstes zur Durchführung von Technischen Unterwegskontrollen (TUK) teil.

Bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen handelt es sich grundsätzlich um keine repräsentativen Ergebnisse, die sichere Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen, betonte das BAG. Die Ergebnisse sollen jetzt ausgewertet werden und in nachgelagerten Betriebskontrollen im Zusammenhang mit der Beauftragung unerlaubter Kabotage miteinfließen. Auch künftig will das BAG weitere Schwerpunktkontrollen zu den Kabotagebestimmungen durchführen. (sn)

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