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Baden-Württemberg: Keine Kulanzfrist bei Umweltzonen

25.02.2008 17:20 Uhr

Verstöße gegen Feinstaub-Fahrverbote werden vom ersten Tag an geahndet

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Stuttgart. Die Feinstaub-Fahrverbote in Baden- Württemberg vom 1. März an werden laut Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) vom ersten Tag an überwacht. „Wir haben vereinbart, dass es keine offizielle Kulanzfrist geben wird“, sagte Gönner am Wochenende wenige Tage vor dem Start der Umweltzonen in acht Städten im Südwesten. In Stuttgart, Mannheim, Ludwigsburg, Leonberg (Kreis Böblingen), Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis), Reutlingen, Tübingen und Ilsfeld (Kreis Heilbronn) dürfen dann nur noch Autos und LKWfahren, die eine Umweltplakette haben. Den anderen droht ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünder-Datei in Flensburg. Die Polizei werde bei der Überwachung der Fahrverbote „mit Augenmaß“ vorgehen, kündigte Gönner an. „Vor allem Auswärtigen kann es entgangenen sein, dass der 1. März der Stichtag ist.“ Bei Verstößen werde dann zunächst noch „die Ermahnung im Vordergrund stehen“. Generell müssten aber alle Fahrzeuge Plaketten haben. Hintergrund ist die anhaltende Belastung der Luft im Südwesten mit gesundheitsschädlichem Feinstaub. Vor allem in den Ballungsräumen mit hohem Verkehrsaufkommen und hoher Industriedichte wird der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft immer wieder überschritten. Am Neckartor in Stuttgart etwa wurde der Grenzwert laut Ministerium in den ersten Wochen des Jahres schon an 25 Tagen überschritten, erlaubt sind laut EU-Richtlinie erhöhte Werte an 35 Tagen im Jahr. Feinstaub kann in der Lunge Wucherungen, Asthma, Bronchitis und Krebs auslösen. (dpa)

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