Berlin. Der Bundesrat hält eine grundlegende Überarbeitung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes für erforderlich, der Grundlagen für das hoch- und vollautomatisierte Fahren schaffen soll. Das geht aus einer Stellungnahme der Länderkammer hervor. Darin heißt es, der Gesetzentwurf lasse die notwendigen klaren Regelungen etwa zu den Fragen der Verantwortlichkeit und der Haftung vermissen. Kritisch bewerten die Länder auch, „dass die noch bestehenden Risiken in hohem Maß auf den Fahrzeugführer abgewälzt werden“. Änderungsbedarf sieht der Bundesrat der Vorlage zufolge auch beim Datenschutz.
Der Bundesrat fordert unter anderem, dass der Begriff der „bestimmungsgemäßen Verwendung“ von automatisierten Fahrsystemen im Gesetz klar definiert werden sollte, weil daran für den Fahrer unmittelbare Haftungsfragen geknüpft sind. Er empfiehlt an anderer Stelle eine Prüfung, ob und wie gegebenenfalls zu normieren ist, in welcher Form die Vorgaben des Herstellers zur Verwendungsbestimmung (Betriebsanleitung) verbindlich erfolgen müssen und auf welche Vorgaben des Herstellers der Fahrzeugführer sich – als technischer Laie – verlassen darf.
Die überwiegende Zahl der vom Bundesrat gemachten Vorschläge lehnt die Bundesregierung ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht. Darüber hinaus verweist sie darauf, dass es nicht Zweck des Gesetzentwurfs sei, sämtliche datenschutzrechtlich relevanten Fragen des automatisierten und vernetzten Fahrens zu behandeln. Gleichzeitig geht aus der Vorlage hervor, dass die Bundesregierung das allgemeine gesetzliche Haftungsregime als ausreichend ansieht. (ag)