Frankfurt/Main. Das ergibt sich aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt. Die Richter erklärten damit die fristlose Kündigung eines Fahrers bei einem Abschleppunternehmen für gegenstandslos (Az. 1 Ca 1199/07). Der Mann war bereits seit dem frühen Morgen im Einsatz. Am Nachmittag erhielt er den Auftrag, ein Pannenfahrzeug nach Düsseldorf zu bringen. Hätte er die Fahrt angenommen, hätte er gegen die Arbeitszeitgesetze verstoßen müssen. Sein Kollege kam tatsächlich erst in der Nacht aus Düsseldorf zurück. Daher lehnte der Mann – aus Sicht des Gerichts zu Recht - den Auftrag des Vorgesetzten ab.
Arbeitnehmer darf Auftrag des Vorgesetzten ablehnen
Arbeitnehmer dürfen Aufträge von Vorgesetzten ablehnen, wenn sie damit die zulässige Arbeitszeit erheblich überschreiten müssten.