Am 30 Juni werden die Berechtigungen für die Durchführung des gewerblichen Straßengüterverkehrs ungültig, die vor dem 30. Juni 1998 nach § 24 des "alten" Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ausgegeben wurden. Darauf weist das Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz hin. Die "alten" Berechtigungen können bis zu diesem Tag in gültige umgetauscht werden. Unternehmer, die diesen Zeitpunkt versäumen, müssen die Berechtigung neu beantragen und ein neues Erteilungsverfahren durchlaufen.
Alte Genehmigungen bis 30. Juni erneuern
Unternehmer müssen bei Versäumnis die Genehmigung neu beantragen