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Alte Genehmigungen bis 30. Juni erneuern

20.06.2000 18:14 Uhr

Unternehmer müssen bei Versäumnis die Genehmigung neu beantragen

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Am 30 Juni werden die Berechtigungen für die Durchführung des gewerblichen Straßengüterverkehrs ungültig, die vor dem 30. Juni 1998 nach § 24 des "alten" Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) ausgegeben wurden. Darauf weist das Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz hin. Die "alten" Berechtigungen können bis zu diesem Tag in gültige umgetauscht werden. Unternehmer, die diesen Zeitpunkt versäumen, müssen die Berechtigung neu beantragen und ein neues Erteilungsverfahren durchlaufen.

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