Alkoholverbot für Personal auf Gefahrgutschiffen

08.08.2005 17:24 Uhr

Für die Schiffsbesatzungen ändern sich ab 15. August die Promillegrenzen

Berlin. Zur Erhöhung der Sicherheit auf See werden vom 15. August an die Alkoholbestimmungen für die Besatzungen von Seeschiffen verschärft. Allgemein sinkt dort die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5, für das Schiffsführungspersonal von Fahrgast- und Gefahrgutschiffen wird ein totales Alkoholverbot eingeführt. Entsprechende Verordnungen unterzeichnete Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) heute. Die Neuregelung betreffe nicht nur Kapitän und Steuermann, sondern „die gesamte Besatzung während des Dienstes“, sagte Stolpe. Schließlich sei jeder Bordarbeitsplatz für die Sicherheit des Schiffes von Bedeutung. Stolpe reagierte auf Kritik, dass die Null-Promille-Grenze auch für Fahrgastschiffe gilt: „Das Alkoholverbot, das für Bus- und Taxifahrer gilt, hat sich bewährt und kann auch Schiffsführern, die mehrere tausend Passagiere an Bord haben können, zugemutet werden.“ Die Diskussion über Alkoholbeschränkungen war im Sommer 2004 nach einem Unfall mit einem Schwefelsäuretanker im Hamburger Hafen entflammt. Der Kapitän war beim Zusammenstoß seines Tankschiffs mit einem Containerfrachter betrunken. Mehr als 950 Tonnen Schwefelsäure liefen in die Elbe. Zur Senkung der allgemeinen Alkoholgrenze auf 0,5 Promille sagte Stolpe: „Damit wird sie an die Grenzwerte im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt angeglichen. Sie gilt auf allen deutschen Seeschifffahrtsstraßen für die deutsche und ausländische Berufs- und Sportschifffahrt sowie weltweit für deutsche Schiffe.“ (dpa/sb)

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