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Aktuelles Urteil: Vereinbarte Überstunden verweigert – Fristlose Entlassung rechtmäßig

14.08.2007 14:47 Uhr

Weigert sich ein Arbeitnehmer, aus betrieblichen Gründen angeordnete Überstunden zu leisten, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

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Mainz. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies gelte in jedem Fall, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsehe. Denn dann liege eindeutig eine Arbeitsverweigerung vor (Urteil vom 25. Mai 2007 - 6 Sa 143/07). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers ab. Der Kläger hatte sich in seinem Arbeitsvertrag zu Überstunden verpflichtet, falls es aus betrieblichen Gründen notwendig sei. Als nach Ansicht des Arbeitgebers dieser Fall eintrat, weigerte sich der Kläger jedoch. Außerdem soll er in diesem Zusammenhang den Arbeitgeber beleidigt haben. Dieser sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus. Das LAG sah die Reaktion des Arbeitgebers als verhältnismäßig an. Er habe auch den Kläger nicht zuvor abmahnen müssen. Sowohl die Beleidigung als auch die Arbeitsverweigerung seien ausreichende Gründe dafür, dass dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis nicht bis zu dessen regulären Ende zumutbar sei.

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