Das Bundesfinanzministerium hat seine Erklärung widerrufen, die für das Transportgewerbe maßgeblichen Abschreibungsfristen würden verlängert. "Die AfA-Tabelle‚ Personen- und Güterbeförderungen (im Straßen- und Schienenverkehr‚ (Nr. 90) ist die einzige, die nicht verändert wird", sagte jetzt der im Referat "Betriebsprüfung" zuständige Sachbearbeiter Rainer Liebscher auf Nachfrage der Verkehrs-Rundschau. Damit korrigierte der Fachbeamte eine entsprechende Aussage von Ministeriumssprecher Jörg Müller wenige Tage zuvor auf der Bundespressekonferenz. Müller hatte Presseberichten widersprochen, die Abschreibungsfristen in den Branchentabellen würden auf Grund der verschlechterten Konjunkturlage nicht wie geplant verlängert. Vielmehr würden die Fristen derzeit überarbeitet und rechtzeitig zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßte die Entscheidung und wertete diese als Erfolg seines Bemühens, eine "weitere Verschärfung der krisenhaften Situation im mittelständischen deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe" zu verhindern. Dies bedeute, dass Lkw, Sattelschlepper und Kipper weiterhin je nach zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeuge über eine Nutzungsdauer von sechs Jahren (unter 7,5 t) bzw. von fünf Jahren (ab 7,5 t) abgeschrieben werden könnten. Für Anhänger, Aufleger und Wechselbehälter gelte branchenspezifisch weiterhin eine Nutzungsdauer von sechs Jahren. (vr/jök)
AfA-Branchentabelle wird nicht verändert - Bundesfinanzministerium korrigiert sich
Unterschiedliche Darstellungen von Ministeriumssprecher und Sachbearbeiter sorgen für Verwirrung