Am 1. Juli 2001 tritt das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft. Es führt zu einigen Änderungen: Die Beschreibung der Gefahrgüter durch Klasse, Ziffer und Buchstabe wird ersetzt durch die Beschreibung durch Klasse und Verpackungsgruppe. Die Klassenkriterien ändern sich im Wesentlichen nicht, jedoch die Unterteilung der Klassen. Den Grad der Gefahr beschreiben künftig nicht mehr Buchstaben, sondern sogenannte Verpackungsgruppen. Ausführlicher nachzulesen in der neuen Ausgabe Gefahrgut, erschienen im Verlag Heinrich Vogel. (vr/dpa)
ADR bringt neue Bestimmungen
Neue Regelungen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße zum 1. Juli 2001