ADAC testet Dashcams: Die meisten sind unzureichend

14.09.2018 09:45 Uhr
Daschcam
Viele Dashcams halten laut ADAC-Test nicht, was sie versprechen und sind rechtlich bedenklich
© Foto: Marius Becker/picture-alliance

Unter gewissen Voraussetzungen erlaubt ein BGH-Urteil den Einsatz von Dashcams. Ein Test von ADAC und c’t zeigte jedoch, dass viele Kameras weiter illegal filmen.

München. Dashcams wurden in einem gemeinsamen Test von ADAC und c’t beim Crashtest, bei Ausweich- und Bremstests auf ihre Tauglichkeit hin geprüft, berichtet Heise online. Getestet wurde demnach mit etlichen Fahrten bei Tag und Nacht sowie aufwenigen Seilbahnfahrten und im Labor, wie es um die Bildqualität und die Sicherheit der gespeicherten Taten und die Bedienung steht.

Das Urteil des BGH Mitte Mai erweckte den Eindruck, dass Dashcams jetzt zur Beweismittelsicherung erlaubt seien. „BGH-konform“ ist laut Heise online inzwischen auf vielen Dashcams zu lesen. Doch in vielen Fällen scheint das nicht zuzutreffen.

Nutzern droht weiterhin Ärger bei der Verwendung, wie die c't und der ADAC bei ihrem gemeinsamen Test herausgefunden haben. Neun Dashcams für Preise zwischen 17 bis 300 Euro wurden überprüft und zeigten Mängel.

Laut BGH-Urteil ist wegen des Datenschutzes das anlasslose Dauerfilmen weiterhin unzulässig. Wie eine datenschutzkonforme Dashcam aussehen soll, hat der Bundesgerichtshof BGH nur grob skizziert: Die Kameras sollen nur beweisrelevante Dinge speichern und das auch nur in kleinen Ausschnitten, die wieder gelöscht werden müssen, wenn es kein relevantes Ereignis gegeben hat.

Nur zwei der neun getesteten Kameras (Garmin Dashcam 55, Blackview DR-750 S) löschen demnach automatisch Aufnahmen umgehend, wenn die Sensoren der Kamera keinen Unfall erkennen. Laut Testergebnis ist ein Beschleunigungssensor für eine solche Erkenntnis auch nicht wirklich zuverlässig. Die übrigen sieben Kameras überschreiben zwar auch die Aufnahmen, allerdings erst, wenn die Speicherkarte voll ist.

Prinzipiell besteht laut Test bei den meisten Kameras das Problem, dass sie nur nach vorne filmen und in relativ kleinen Ausschnitten. Nur die iTracker mini0906 verwendet eine zweite Kamera am Heck. Kritisch sehen die Tester auch, dass bei den meisten Kameras zwar die Tagaufnahmen in Ordnung waren, Nachtaufnahmen aber durchwegs wenig hilfreich.

Wenig wirksam zeigte sich im Test auch der Löschschutz für Aufnahmen. Viele Kameras waren nicht in der Lage, einen Unfall überhaupt zu erkennen. Ausweichversuche und Vollbremsungen aus bis zu 100 km/h reichten bei vielen Kameras nicht dazu aus, den Löschschutz zu aktivieren, berichtet Heise online. Bei zwei von neun Kameras seien selbst vom simulierten Unfall auf der Crash-Testanlage des ADAC keine Aufnahmen auf der Speicherkarte zu finden gewesen. Wegen unzureichender Halterung würden beim Zusammenstoß auch viele Kameras nach oben wegklappen.

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