Wer am Steuer seines Fahrzeugs telefoniert und dadurch einen Unfall verursacht, kann von den zuständigen Versicherungen kräftig zur Kasse gebeten werden. Wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute am Montag in Köln mitteilte, könnte die jeweilige Haftpflichtversicherung bis zu 5000 Mark für die Tilgung des gegnerischen Schadens verlangen. Zudem könne die Kaskoversicherung die Bezahlung des eigenen Schadens verweigern. In einem entsprechenden Fall hatte das Oberlandesgericht Köln einer Versicherung Recht gegeben (Az.: 9 U 43/00). Von Donnerstag an ist generell das Telefonieren im Fahrzeug ohne Freisprecheinanlage verboten. Verstöße dagegen werden ab 1. April mit 60 Mark geahndet. (vr/dpa)
Ab 1. Februar: Handy am Steuer kann teuer werden
Versicherungen kassieren bei Unfallverursachern