Berlin. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute Pläne von EU-Kommissar Charlie McCreevy zur Vereinfachung des Europäischen Bilanzrechts begrüßt. Nach McCreevys Ankündigung sollen die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, so genannte kleine Kapitalgesellschaften („micro entities“) vom Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts auszunehmen. In Deutschland könnte dies laut Bundesjustizministerium zu erheblichen Vereinfachungen für kleine GmbH und GmbH & Co. KG führen. Zudem sollen die EU-Bilanzrichtlinien unter Berücksichtigung der Interessen kleiner Unternehmen überarbeitet und modernisiert werden.
„Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Kleine Unternehmen von überflüssigen Anforderungen zu entlasten, ist mir deshalb ein persönliches Anliegen“, sagte Zypries in Berlin. In Deutschland habe man mit dem Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bereits vorgeschlagen, kleine Einzelkaufleute (Jahresüberschuss bis zu 50.000 Euro; Umsatzerlöse bis zu 500.000 Euro) von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten zu befreien. Seit langem setze sich die Bundesregierung auch in Brüssel für solche Entlastungsmaßnahmen ein. Die Vorschläge von Kommissar McCreevy nähmen die Idee des deutschen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf und führten sie fort.
„Erfreulich ist, dass die EU-Kommission offenbar auch Pläne zur Modernisierung des EU-Bilanzrechts allgemein entwickeln will. Dies deckt sich ebenfalls mit dem Ziel, das wir in Deutschland mit dem Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verfolgen“, so Zypries. „Wir wollen mit diesem Gesetz mittelständischen Unternehmen eine moderne, sachgerechte und kostengünstige Bilanzierungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Deshalb hoffen wir, dass auch Kommissar McCreevy nun baldmöglichst Richtlinienvorschläge vorlegt." (kap)