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Zu schön, um wahr zu sein: Cyberkriminelle locken mit Schnäppchen

20.11.2024 09:59 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Einkaufswagen steht auf einer Laptop-Tastatur mit Lichtpunkten darin und drum herum - so als hätte eine Fee grade gezaubert
Über Schnäppchen günstig einkaufen - wer will das nicht? Wenn die Angebote allerdings auffallend niedrig sind und einfach zu gut klingen, ist Vorsicht geboten... 
© Foto: Olya/stock.adobe.com

Rechtsanwalt Axel Salzmann weist im VerkehrsRundschau-Rechtsblog auf eine neue Masche hin: Angebliche Insolvenzverwalter bieten extrem günstige Gegenstände zum Kauf. Unter anderem ist dies schon bei Paletten vorgekommen.

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Phishing-Mails, Trojaner, Ransomware, Rechnungsbetrug: Cyberkriminelle greifen auf vielen Kanälen an und versuchen auf die eine oder andere Weise für sich etwas zu gewinnen. Dabei nutzen sie seit einiger Zeit eine weitere Masche: Ein angeblicher Insolvenzverwalter meldet sich per Mail und bietet Gegenstände aus einer Insolvenzmasse zum Kauf. Die angebliche Ware kommt nach dem Kauf bloß nie beim Unternehmen oder der Privatperson an.

Dabei gehen die Cyberkriminellen hoch organisiert vor, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im VerkehrsRundschau Rechtsblog ausführt. Selbst, wenn der Käufer die Daten des „Insolvenzverwalters“ im Voraus oberflächlich prüfe, werde er die Masche wohl nicht aufdecken können.

Denn die Trickbetrüger würden Manipulationen im ganz großen Stil durchführen, so der Anwalt. Unter anderem arbeiten sie mit gestohlenen Rechtsanwaltsidentitäten und sind auch für Anrufe gewappnet.

Vor allem Logistiker würden gern von den Betrügern angesprochen, so der Anwalt. Unter anderem warne die European Pallet Association (EPAL) vor der Masche.

Wie die Betrüger vorgehen, worauf zu achten ist und wie man im Falle eines solchen Lock-Angebots vorgehen sollte, erfahren Abonnenten im Rechtsblog. Sie können diesen im Profiportal VRplus frei lesen.

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