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Wochenruhezeit in Lkw: Bußgeld bis 1500 Euro droht

02.06.2017 09:45 Uhr
Wochenruhezeit in Lkw: Bußgeld bis 1500 Euro droht
Nach dem Bußgeld-Schock bleibt abzuwarten, wie genau und wie häufig das Bundesamt für Güterverkehr den neuen Tatbestand kontrolliert
© Foto: Stefan Puchner/dpa/picture-alliance

Wer trotz des neuen Verbots die regelmäßige Wochenruhezeit im oder am Lkw verbringt, muss mit hohen Strafen rechnen. 500 Euro pro Verstoß zahlen Fahrer, Unternehmern droht ein 1500-Euro-Bußgeld.

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Köln. Wer trotz des neuen Verbots die regelmäßige Wochenruhezeit im oder am Lkw verbringt, muss ab sofort mit richtig teuren Strafen rechnen. Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jetzt der VerkehrsRundschau mitteilte, hat die für Anpassungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen neuen Tatbestand erstellt. Demzufolge muss der Fahrer 500 Euro und der Unternehmer 1500 Euro zahlen, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrerhaus oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird. Neben dem BAG kontrollieren dies Polizei und Zoll.

„Zwar haben diese Beträge bisher noch keinen Eingang in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gefunden und es ist insoweit auch noch mit Anpassungen zu rechnen“, sagte ein BAG-Sprecher auf Anfrage. Bis eine abschließende Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden und eine förmliche Anpassung des Bußgeldkatalogs erfolgt seien, orientiere sich die Ahndungspraxis seiner Behörde aber an diesen Bußgeldsätzen. „Die Beträge gehen von vorsätzlicher Begehungsweise und gewöhnlichen Tatumständen aus“, erklärte er. Die Höhe sei mit Blick auf die Beispiele in Belgien und Frankreich bewusst gewählt worden, um Autobahn-Nomaden abzuschrecken.

Verbot seit einer Woche in Kraft

Seit 25. Mai stellt eine Gesetzesänderung klar, dass sowohl einem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen auf deutschem Boden ein Bußgeld droht, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht wird. Bisher hatten Transport- und Speditionsverbände damit gerechnet, dass bei Zuwiderhandlung eine Strafe von 60 Euro beziehungsweise 180 Euro pro Stunde droht. Neben den saftigen Bußgeldern müssen die Betroffenen damit rechnen, dass das BAG die Weiterfahrt untersagt, bis die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit vollständig an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit nachgeholt wurde.

Ihr Wissen zu Lenk- und Ruhezeiten können Abonnenten im VerkehrsRundschau plus Weiterbildungsportal in der Online-Unterweisung "Lenk- und Ruhezeiten" erfahren: weiterbildung.verkehrsrundschau-plus.de.

(ag)

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KOMMENTARE


Andre

02.06.2017 - 13:01 Uhr

,,Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit,, dann ist ja auch die Frage berechtigt, wo unsere Fahrer in der Woche schlafen? ,,auch dem Verkehrsunternehmen auf deutschem Boden,, hieß es nicht, es sollte gegen das Nomadentum vorgegangen werden. Oder gelten für die Ostblock-LKW wieder andere Sätze?


Dietrich Kleinen

02.06.2017 - 13:08 Uhr

Einen solchen Schwachsinn habe ich in meiner 51jährigen Kraftfahrertätigkeit noch nicht erlebt! WO sollen die Fahrer schlafen? WER sorgt dafür, dass auch genügend Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind? WER soll die Kosten übernehmen? WER beaufsichtigt die Lkw6/-ladung? Die Polizei sicher nicht, dann kämen sie mit 100000 Beamten MEHR nicht klar! Vielleicht die, die dieses Gesetz gemacht haben? Wäre zu begrüssen!


R. Schorisch

02.06.2017 - 17:52 Uhr

Was wird als geeignete Schlafstätte angesehen?Zählt eine Schlafkabine dazu?


Sven

02.06.2017 - 19:34 Uhr

Ich verstehe die Aufregung nicht! Diese Strafen sind viel zu niedrig!! @Dietrich Kleinen, wenn du so lange unterwegs bist, solltest du oft genug mitbekommen haben, dass es Disponenten bzw. Chefs egal ist, wenn ein Fahrer sagt "das WE bzw. Jedes WE zu Hause". Da wird einfach so disponiert, dass man nicht nach Hause kommt. Wo soll man nur übernachten? Ihr stellt euch an, als wenn ihr noch nie was von Hotels gehört gehabt. Wie kommt ihr dahin? Schon mal was von Taxi gehört? Wer bezahlt? Ist für mich klar! Wer als Chef nicht dafür sorgt, dass der Fahrer am WE nicht nach Hause kommt, bezahlt die Rechnung. Im Übrigen sollte dies für die volle Wochenendruhezeit gelten und nicht für die verkürzte! Die Fahrt zum Hotelzimmer und zurück ist übrigens Arbeitszeit. Das war früher auch schon so. Wenn ich nicht nach Hause disponiert wurde, habe ich nen Mietwagen genommen. Die Kosten kannst vollständig beim Finanzamt geltend machen. Hier kannst auch die Hin- und Rückfahrt absetzen, da der LKW selbst keine regelmäßige Betriebsstätte ist und die Fahrt dann als Dienstreise abgesetzt werden kann. Als Beispiel. Ich stelle den Lkw Freitagabend ab. Nehme mir nen Mietwagen, mach nochmal 11h Ruhezustand im Fahrerhaus, fahre dann gemütlich nach Hause. Erst ab da beginnt mein WE. Wenn ich also Samstagmittag zu Hause komme, fahre ich auch Montagmittag wieder zurück zum LKW. Wenn Chefs und Disponenten dies von vornherein realistisch mit einplanen, sind die Fahrer auch regelmäßig am WE zu Hause. Gerade auch, wenn der Fahrer sagt, dass er zu Hause sein möchte. Und hört auf mit dem geheult, dass das unrealistisch und viel zu teuer ist. Unrealistisch sind die Frachtpreise! Die Spediteure haben doch die Frachtpreise über Jahrzehnte immer mehr gedrückt. Und das alles auf Kosten der Löhne! @Dietrich Kleinen! Wenn du so lange schon fährst, solltest selber wissen, was ein Fahrer früher verdient hat und was heute gezahlt wird. Das liegt nicht nur an den Osteuropäern. Die Frachtpreise haben die Spediteure schon vorher selber in den Keller getrieben und auch so den Fahrer Mangel selber zu verantworten.


zdenek

02.06.2017 - 22:19 Uhr

es ist ein absoluter irsin,und ich glaube ein gesetz mit zusamenarbeit der autobahnmafia damit sie ungestehrt die LKW ausnehmen koenen.deutsland wird wieder von nazis gefuehrt


Caspar,Jens

03.06.2017 - 09:50 Uhr

Ein LKW Fahrer bekommt nur den normalen Spesensatz wogegen ein Handelsvertreter Übernachtungspauschalen bekommt. Die Fahrer haben ja ihr Bett mit dabei , so die Aussage von Finanzamt . Sollten Sie das erst einmal ändern bevor hier hohe Strafen anberaumt werden . Ich fahre seit Jahren jnternational , und klar wäre es schön auch mal in einem Hotelbett zu schlafen doch wie gesagt es fehlen die sicheren Parkplätze und das Eutopaweit und die Übernachtunspauschalen müssen angepasst werden


Wilfried Engel

03.06.2017 - 09:59 Uhr

Genau! Schwachsinn! Wer das nicht toll findet im LKW zupennen der muß ja nicht! Der soll sich halt ´nen anderen Job suchen, solche Typen brauchen wir nicht! Fahrer gibts ja schließlich genug!!!!!!


Markus

03.06.2017 - 13:36 Uhr

Jawohl, einwandfrei. Endlich Rechtssicherheit gegenüber dem Chef. Und ab nach Hause Leute, ins verdiente Pfingstwochenende.


J.p

03.06.2017 - 14:47 Uhr

Die spinnen doch die römer


andy

04.06.2017 - 09:27 Uhr

so einen blödsinn habe ich in 34jahren wo ich lkw fahre nicht erlet ,wer soll die unterkünfte bezahlen .soll der fahrer wieder vorlegen und zu guter letzt läft der wieder dem geld hinterher ,da braucht man auch keine schlafmöglichkeit mehr ,da hat man wieder was gefunden uns fahrer ab zu zocken ,es wird zeit das die eu verschwindet nur gesetze gegen uns


Gerd

04.06.2017 - 14:00 Uhr

Wenn man sieht unter welchen katastrophalen hygienischen umständen Fahrer fahren müssen die aus osteuropa kommen stellt man sich die frage aber welcher schwachköpfiger Intelligenz Manager sich sowas ausdenkt / die Kontrollen bei Fahrzeuge die kein regulären tüv haben.viel zu schnell laufen ok dafür weniger km haben usw usw usw . Wenn da mal recht gelten würde jaja dann würden die billigen auf einmal viel teurer.weil momentan die richtigen Fahrer Schrott von denen mit auffangen müssen also ihr denk Genies MACHT LIEBER DEN OSTEUROPÄISCHEN BILLIG WAHNSINN EIN ENDE DANN KÖNNT IHR DIE SCHÜTZEN


Wolfgang Zimara

04.06.2017 - 16:39 Uhr

Dann müssen die Behörden schauen das genug Schlaf Möglichkeiten gibt


Are .

05.06.2017 - 07:09 Uhr

Kollegen diese sache haben wir ja denen zu verdanken aus dem ostblock fahrer.die hängen doch zum grössten teil mehr als 4 wochen im lkw Und verschaffen sich dadurch ein Vorteil.Das war doch alles schon klar damit. weil die machen doch die obs hier kaputt.billig fahren und 4 wochen am stück draussen bleiben,sind sie schneller beim kunden oder stehen schon am wochenende vor der tür beim kunden.Von mir aus dürfen sie das gesetz rühig noch schärfer anziehen.Ich finde es önlich noch zu lasch.


Christoph Ohlmeier

06.06.2017 - 07:35 Uhr

Beim lesen eurer Kommentare ist mir klar geworden,daß ihr es wieder mal nicht verstanden habt,worum es eigentlich geht.Es ist der Schutz des Fahrers der auf diese Weise davor bewahrt werden soll zum Teil Monate lang auf seinem Bock zu hausen,nur weil sein Chef oder Disponent ihn nicht nach hause lassen.Auch gegen das Bkqg wurde gewettert alles nur abzocke und so weiter,dochjetzt wo die Spediteure nicht mehr jeden Hans und Franz auf den LKW Setzen können ist vieles für die Fahrer besser geworden z.b. Gehalt und Anderesweil jetzt zu wenig Fahrer auf dem Markt sind müssen die Chefs auf ihre Fahrer eingehen. Also rufe ich jeden Fahrer auf sich vernünftig beim BAG zu infomieren und seinem Chef klar zu machen ,daß er sich an die Gesetze hält und seine Wochenruhezeit zu hause verbringt. Die Dispo kann das problemlos planen. Alles was Ihr braucht ist nur ein wenig ARSCH in der Hose um es durch zu setzten.


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