-- Anzeige --

Versicherungsrecht: Muss ein Lkw-Fahrer für Unfallschäden haften?

30.04.2024 10:59 Uhr | Lesezeit: 1 min
Warndreieck beschriftet mit Unfall auf dem Asphalt
Eine Versicherung wollte von einem angestellten Fahrer das Geld ersetzt bekommen, welches Sie dem Transportunternehmen für den Unfallschaden an seinem Lkw ausbezahlt hatte. Ob das so rechtens ist, darüber hatte das OLG in Dresden zu entscheiden (Symbolbild) 
© Foto: TOPIC/AdobeStock

Ein angestellter Lkw-Fahrer kam mit seinem Fahrzeug von der Straße ab und verunfallte. Die Versicherung wollte, dass der Fahrer ihr den von ihr regulierten Schaden ersetzt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden.

-- Anzeige --

Kann ein Lkw-Fahrer gegenüber der Kasko-Versicherung für einen Unfall haftbar gemacht werden? Darüber hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu entscheiden (Urteil vom 21. August 2023, Aktenzeichen 4 U 476/23). In dem Fall kam ein angestellter Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug von der Straße ab und fuhr gegen zwei Bäume. Er meldete sich nach dem Unfall bei seinem Chef. Am Folgetag gab er den Schaden auch bei der Polizei zu Protokoll.

Der Transportunternehmer, bei dem der Fahrer arbeitete, hatte einen Versicherungsvertrag für seine Lkw abgeschlossen. Die Versicherung regulierte den Schaden zwar, wollte aber anschließend das Geld vom Fahrer ersetzt bekommen. Der Fahrer hätte den Schaden ihrer Ansicht nach direkt anzeigen müssen und sich vollständig erklären müssen. Da er dies nicht getan habe, habe er seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt.

Das sahen die Richter anders. Ihr Urteil: Eine Versicherung kann bei leicht fahrlässigen Unfällen eines kaskoversicherten Lkw nicht den angestellten Fahrer belangen. Über die Entscheidung berichtete die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Nach Ansicht des Gerichts konnte der Fahrer den Versicherungsvertrag gar nicht verletzt haben. Er sei gegenüber dem Versicherer zu keinen Angaben verpflichtet gewesen. Anders als bei einer Pkw-Haftpflichtversicherung sei der Fahrer eines Lasters nicht der Vertragspartner. Er sei daher wie ein beliebiger Dritter zu behandeln.

Ein weiterer Punkt, den die Richter laut dem DAV betonen: Der Fahrer hat auch keine Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt. Er habe zwar den Unfall leicht fahrlässig verursacht. Aber bei solchem Verhalten bestehe im Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf Schadensersatz.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Recht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Teamleiter Lager / Logistik (m/w/d)

Berlin;Berlin;Berlin;Schönefeld;Berlin;Berlin

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.