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Versicherer wollen Dashcam-Aufnahmen nutzen

16.05.2018 15:26 Uhr
Dashcam
Der Bundesgerichtshof hat Dashcams, die nur einige Sekunden der gefilmten Bilder nach Erschütterungen speichern, als Beweismittel für zulässig erklärt
© Foto: Marius Becker/dpa/picture-alliance

Nach Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft wollen könnte das BGH-Urteil zum Einsatz von Minikameras als Beweismittel nach Unfällen die Schadenabwicklung vereinfachen und den Kfz-Haltern mitunter Vorteile bringen.

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Berlin/Karlsruhe. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Minikameras im Fahrzeug werden vermutlich nun auch die Versicherungen auf die Technik zurückgreifen. Es sei davon auszugehen, dass die Kfz-Versicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern, sagte Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der „Deutschen Presse-Agentur“.

Eine denkbare positive Folge könne zum Beispiel sein, dass Kunden ihren Rabatt bei der Versicherung trotz eines Unfalls möglicherweise behalten dürfen: „Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt.“

Auch beim Kampf gegen Versicherungsbetrug sieht der GDV nach dem Urteil neue Möglichkeiten. Dashcam-Aufnahmen könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde, „ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam“.

Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass Aufnahmen von Auto-Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen – aber nur, wenn die Dashcam-Videos kurz und anlassbezogen gespeichert werden. Zuvor hatten Gerichte die Frage unterschiedlich bewertet. (dpa/ag)

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