Goslar. Der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat am Freitag vorgeschlagen, die im vergangenen Dezember im Bundeskabinett beschlossene Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg grundlegend zu überarbeiten. Der zuständige fünfte Arbeitskreis in Goslar begrüßte zwar, dass die Bundesregierung das Mehrfachtäterpunktesystem einfacher und transparenter gestalten will. Allerdings waren die meisten der anwesenden Juristen, Mediziner, Psychologen und Polizeibeamten sowie Vertreter von Verbänden, Automobilclubs und Versicherern der Auffassung, das dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden könne. Sie äußerten Bedenken, ob es erforderlich ist, dass bisherige 18-Punkte-System zugunsten des vorgesehenen 8-Punkte-Systems aufzugeben.
Befürwortet wurde einzig die Abschaffung der Tilgungshemmung. Bisher verlängerte jeder neue Punkt im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes die Verjährung aller anderen Einträge. Künftig soll jeder Punkt einzeln verfallen. Kein gutes Haar ließen die Teilnehmer hingegen an der Beibehaltung des Tattagprinzips. Stattdessen forderten sie, das Rechtskraftprinzip verbindlich festzulegen. Dabei kommt es bei der Feststellung des Punktestandes beziehungsweise bei der Berechnung, wann die maximale Punktezahl erreicht oder überschritten wurde, nicht auf den Tag der Begehung des Verkehrsverstoßes, sondern auf den Zeitpunkt der Rechtskraft einer Verkehrszuwiderhandlung an.
Möglichkeit zum Punkteabbau soll erhalten bleiben
Die Fachleute forderten weiterhin, die Möglichkeit des Punkteabbaus durch Absolvieren freiwilliger Maßnahmen beizubehalten. Der Gesetzesvorschlag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) schließt einen Punkterabatt bei Nachschulungen künftig aus. Kritisiert wurde auch die vom Ressortchef geplante Erhöhung der Bußgelder – für solche Fälle, in denen Fahrer künftig ohne Punkte davonkommen, soll die Geldstrafen deutlich steigen. Die Teilnehmer des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstags empfohlen, die durch die Anhebung der Verwarnungsgeld-Obergrenzen entstandenen Unstimmigkeiten mit der Bußgeld-Verordnung zu überprüfen.
Punktereform soll Anfang 2014 in Kraft treten
Die Punktereform, die noch durch Bundestag und Bundesrat bestätigt werden muss und im Februar kommenden Jahres in Kraft treten soll, wird derzeit mit den Ländern und Verbänden diskutiert, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium. Bislang erhält man für einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zwischen einem und sieben Punkte. Künftig soll es nur noch drei Kategorien geben: je nach Schwere des Vergehens einen, zwei oder drei Punkte. Widerstand gegen die Punktereform regt sich derzeit auch im Bundesrat. Verkehrs- und Innenausschuss der Länderkammer sehen in mehreren Aspekten „grundlegenden Änderungsbedarf“. (ag)
Loechner