-- Anzeige --

Urteil: Nachzahlung für Zeitarbeiter an Fristen gebunden

13.03.2013 15:29 Uhr
Urteil: Nachzahlung für Zeitarbeiter an Fristen gebunden
Ohne Tarifvertrag können Zeitarbeiter gleiches Gehalt wie die Stammbelegschaft fordern
© Foto: istockphoto/Fred Fröse

Haben Zeitarbeiter keinen gültigen Tarifvertrag, steht ihnen das gleiche Geld zu wie Festangestellten.

-- Anzeige --

Erfurt. Zeitarbeitern, deren Verleihfirmen keinen gültigen Tarifvertrag haben, steht die gleiche Bezahlung wie Stammbelegschaften zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Allerdings müssen sie ihre Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen anmelden, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben wollen. In der Regel sind das drei Monate.

Vor dem Bundesarbeitsgericht geklagt hatten mehrere ehemalige Zeitarbeiter mit Tarifverträgen, die ihre Arbeitgeber mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) abgeschlossen hatten. Die Kläger beriefen sich auf Grundsatzentscheidungen von 2010 und 2012, in denen die Bundesarbeitsrichter die CGZP-Verträge für nichtig erklärt hatten. Sie forderten deshalb die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft.

Die Tarifgemeinschaft hatte nach früheren Angaben seit 2003 Tarifverträge mit bundesweit über 1000 zumeist kleinen Personaldienstleistern geschlossen. Betroffen von den Verträgen waren nach Schätzungen des Arbeitsrechtlers Peter Schüren von der Universität Münster bundesweit etwa 200.000 Zeitarbeiter.

Von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts könnte ein Signal für die vielen Verfahren an den Arbeitsgerichten der Länder ausgehen. Die daraus folgenden Nachforderungen an Verleihfirmen könnten sich nach Schätzungen von Arbeitsrechtlern auf Millionenbeträge summieren. (dpa)

 

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.