Wer über zwei Jahre lang ein Leasingfahrzeug genutzt und dafür auch bezahlt hat, kann den Leasingvertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht widerrufen, weil er keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt bekommen hat. Das stellte jetzt das Landgericht Berlin fest. Eine nicht erteilte oder nicht ordnungsgemäß erteilte Widerrufsbelehrung würde nämlich bedeuten, dass die 14-tägige Widerrufsfrist erst mit Übersendung einer solchen beginnen würde. Wenn jedoch so lange wechselseitig ordnungsgemäß Vertragsleistungen aus dem Leasingvertrag erfüllt werden, sei es rechtsmissbräuchlich, den Vertrag widerrufen zu wollen, so die Richter.
In dem verhandelten Fall wollte ein Rechtsanwalt den Leasingvertrag für ein Auto nach zweijähriger Nutzungsdauer widerrufen. Das Gericht verwies auch darauf, dass ein Rechtskundiger noch weniger schützenswert sei als ein Verbraucher, denn dieser wisse von dem 14-tägigen Widerrufsrecht. Dies war jedoch nicht das entscheidende Argument, denn selbst ein verlängertes Widerrufsrecht infolge nicht erteilter Belehrung könne nicht so weit gehen, dass über zwei Jahre ein Widerruf möglich wäre. (ctw)
Landgericht Berlin
Urteil vom 10.03.2011
Aktenzeichen: 5 O 312/09