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Urteil: Fluglotsen haften nicht für Streikfolgen

29.03.2012 09:31 Uhr
Urteil: Fluglotsen haften nicht für Streikfolgen
Fluglosten haften nicht für Schäden, die durch einen Streik verursacht werden
© Foto: dapd/Mario Vedder

Die Gewerkschaft der Flugsicherung muss nicht für Schäden aufkommen, die durch ausgefallene Flüge am Stuttgarter Flughafen entstanden sind

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Stuttgart. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) haftet nicht für Folgen eines Lotsenstreiks am Stuttgarter Flughafen. Das entschied jetzt Arbeitsgericht Frankfurt. Es wies damit die Klagen von Deutsche Lufthansa, Air Berlin, TUIFly und Germanwings ab, die zusammen rund 32.500 Euro Schadensersatz wegen ausgefallener Flüge verlangt hatten. Die vier Fluggesellschaften seien in ihrem Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb nicht eingeschränkt worden, erklärten die Richter.

Die Kammer gestand zudem den Gewerkschaften einen weites Betätigungsfeld zu. Aus dem Grundgesetz ergebe sich für sie eine besondere Rolle bei der Entwicklung des sozialen Lebens. Er müsse vermieden werden, dass sie in streitigen, rechtlich noch ungeklärten Fällen durch das Aufbürden von Haftungsrisiken gelähmt würden.

Die bei der DFS beschäftigten Tower-Lotsen hatten mit der Arbeitsniederlegung am 6. April 2009 den bereits mehr als einen Monat währenden Arbeitskampf der Vorfeldkontrolleure bei der Stuttgarter Flughafengesellschaft unterstützt. In sechs Stunden fielen damals 31 Flüge aus. Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg wie auch in Frankfurt hatten den Streik als legal eingestuft. (ag)

Arbeitsgericht Frankfurt
Urteil vom 27.03.2012
Aktenzeichen: 10Ca 3468/11

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