-- Anzeige --

Urteil der Woche: Fristlose Kündigung unrechtmäßig

26.08.2008 10:10 Uhr
Erst abmahnen, dann kündigen (Bild: S. Hofschläger/pixelio.de)

Die Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht ohne weiteres gleich eine fristlose Kündigung

-- Anzeige --

Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Rheinland- Pfalz verletzt ein Arbeitnehmer zwar seine arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn er private Dinge am Arbeitsplatz erledigt. Dennoch sei erst einmal eine erfolglose Abmahnung erforderlich, bevor der Arbeitgeber kündigen dürfe. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines LKW-Fahrers statt. Er hatte sich gegen seine fristlose Kündigung gewandt. Dazu hatte sich sein Arbeitgeber entschlossen, weil der Kläger während der Arbeitszeit ein Erdkabel mit einem Altmetallwert von etwa 1700 Euro auf- und später wieder abgeladen hatte, um es auf dem Betriebsgelände zu zerschneiden. Dann wollte der LKW-Fahrer es privat verwerten. Zwar räumte das Gericht ein, dass der Kläger sich während seiner Arbeitszeit mit privaten Dingen befasst habe. Unabhängig von der dafür in Anspruch genommenen Arbeitszeit verletze ein Arbeitnehmer damit seinen Arbeitsvertrag. Da es sich aber um ein so genanntes steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers handele, sei es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten, den Mitarbeiter zunächst abzumahnen. Nur wenn dies nicht fruchte, dürfe er entlassen werden. (dpa) Landesarbeitsgericht Rheinland- Pfalz Urteil vom 10.Juli 2008 Aktenzeichen: 10 Sa 209/08

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.