Der Kläger hatte sein KFZ bei der beklagten Versicherung teil- und vollkaskoversichert. Nachdem er irrtümlich Benzin statt Diesel getankt hatte, geriet erst der Katalysator in Brand, dann das Fahrzeug. Den Schaden von gut 15.000 Euro verlangte der Kläger von seiner Versicherung ersetzt. Die weigerte sich: Erstens handele es sich um einen Betriebsschaden, dafür gebe es in der Vollkasko keinen Versicherungsschutz. Zweitens habe der Kläger grob fahrlässig gehandelt, indem er den falschen Kraftstoff tankte. Das OLG Düsseldorf gab der Klage – anders als noch das Landgericht – abzüglich einer Selbstbeteiligung von 150 Euro statt. Der Ausschluss für Betriebsschäden in den Versicherungsbedingungen gelte nur für die Vollkasko. Im Rahmen der Teilkasko müsse die Beklagte deshalb für den Brandschaden aufkommen. Der Kläger müsse sich aber die Selbstbeteiligung anrechnen lassen. Die Falschbetankung sei fahrlässig, aber nicht grob: Zwischen fünf oder sechs gleichfarbigen Zapfpistolen habe der Kläger schlicht die falsche gegriffen. Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil vom 28. Oktober 2008 Aktenzeichen: I-4 U 12/08
Urteil der Woche: Falschen Zapfhahn erwischt
Benzin statt Diesel getankt und Fahrzeug brennt aus: Teilkaskoversicherung muss Schaden bezahlen.