Die gesetzliche Regelung, nach der Arbeitnehmer bei Firmenwechsel vor Vollendung des 30. Lebensjahres ihre Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung verlieren, ist rechtmäßig. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln. Das Betriebsrentengesetz verstoße nicht gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung, erklärte ein Gerichtssprecher. Es gehe dabei nicht um einen konkreten finanziellen Anspruch, sondern um die Anwartschaft, also eine vom Arbeitgeber für das Rentenalter versprochene Zusatzleistung. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde zugelassen. (dpa) Landesarbeitsgericht Köln Aktenzeichen: 11 Sa 1077/07
Urteil der Woche: Altersgrenzen im Betriebsrentengesetz rechtmäßig
Altersgrenzen im Betriebsrentengesetz rechtmäßig: Wer vor seinem 30. Geburtstag die Firma wechselt, verliert seine Ansprüche