Urteil: Bestätigung einer Zusammenarbeit ist kein Arbeitsvertrag

11.12.2009 10:18 Uhr
Recht Justizia
Wer eine Zusammenarbeit bestätigt, hat laut Oberlandesgericht Zweibrücken noch nicht zwingend einen Arbeitsvertrag geschlossen
© Foto: ddp / Katja Lenz

Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien sind entscheidend

Zweibrücken. Die schriftliche Bestätigung einer Zusammenarbeit darf nicht ohne weiteres als Arbeitsvertrag gewertet werden. Das geht aus einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor. Maßgebend ist demnach vielmehr, wie die rechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien konkret ausgestaltet sind. Arbeitnehmer sei nur derjenige, der seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit nicht frei bestimmen könne, sondern hinsichtlich Inhalt, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit weisungsgebunden sei (Beschluss vom 12.10.2009 ­ Az.: 4 W 67/09). Das Pfälzische OLG hob mit seinem Beschluss eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal auf. Dieses hatte in einem Honorarstreit zwischen einem Unternehmen und einer als Interviewerin beschäftigten Mitarbeiterin eine Sachentscheidung abgelehnt. Zuständig sei vielmehr das Arbeitsgericht, denn mit der schriftlichen Bestätigung der Zusammenarbeit sei ein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden. Das OLG befand jedoch, die Vorinstanz habe voreilig gehandelt. Die Abgrenzung zwischen einem fest angestellten und einem freien Mitarbeiter könne nicht pauschal vorgenommen werden. So gelte beispielsweise jemand als Arbeitnehmer, der Urlaubsansprüche oder Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall habe. Ferner sei in diesen Fällen zu prüfen, ob ein Mitarbeiter wirtschaftlich von nur einem Auftraggeber abhängig sei und damit rechtlich als sogenannte arbeitnehmerähnliche Person gelte. Alles dies müsse das Landgericht Frankenthal nun nachholen. (dpa)

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.