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Urteil: 24 Stunden Wartezeit ohne Standgeld sind zu viel

27.06.2014 09:05 Uhr
Urteil: 24 Stunden Wartezeit ohne Standgeld sind zu viel
Mitunter müssen Frachtführer lange an den Rampen der Verlader und Speditionen auf die Be- und Entladung warten
© Foto: Picture Alliance/dpa/Jens Büttner

Wenn ein Frachtführer einen Tag warten muss, hat er Anspruch auf Standgeld – auch wenn im Frachtvertrag etwas anderes steht.

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Mannheim. Eine Klausel in einem Frachtvertrag, nach der „24 Stunden zur Be- und Entladung standgeldfrei“ sind, benachteiligt den Frachtführer unangemessen und ist damit unwirksam. Darauf weist das Amtsgericht Mannheim hin. Das hatte es mit einem Fall zu tun, bei dem im Frachtvertrag diese Klausel als Allgemeine Bedingung aufgeführt war.

Das sei unangemessen, urteilten die Richter. Dem Frachtführer werde dabei prinzipiell sein Entgeltanspruch für 24 Stunden versagt, ohne dass geklärt sei, wer Schuld an der Verzögerung trage. Eine Wartezeit von einem Tag gehe weit über das Übliche und Angemessene hinaus, erklärte das Gericht. Ein Frachtführer müsse lediglich zwischen zwei und vier Stunden Be- und Entladezeit an der Laderampe standgeldfrei akzeptieren. (ctw/ks)

Urteil vom 05.06.2013
Aktenzeichen 10 C 65/13

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