Moskau. Das Oberste Schiedsgericht Russlands hat von der Zollbehörde erlassene Einschränkungen des TIR-Verfahrens für illegal erklärt. Das Gericht gab einer Klage des Internationalen Spediteursverbands Russlands (Asmap) Recht. Er hatten dem Zoll vorgeworfen, gegen gültige internationale Verträge zu verstoßen.
Die Asmap bürgt in Russland für die Zollzahlungen auf Transporte mit TIR-Carnets. Nach Angaben der Internationale Straßentransportunion IRU tritt der Gerichtsbeschluss vom Dienstag mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Mit einem internen Erlass vom 4. Juli hatte der Zoll angekündigt, für Einfuhren nach Russland in Zukunft TIR-Carnets nicht mehr als einzige Garantie anzuerkennen und zusätzliche nationale Transportabsicherungen verlangt. Letztlich traten diese Beschränkungen am Stichtag 13. September dann nur an den Grenzen in Sibirien und dem Fernen Osten in Kraft. Später wurden sie aber noch auf die Ural- und die Wolga-Region ausgeweitet.
IRU hofft auf Verhandlungen mit russischem Zoll
Die IRU hofft nun, dass jetzt der Weg frei ist, um in Verhandlungen mit dem russischen Zoll und der Asmap die Streitpunkte ein für allemal aus den Weg zu räumen. Der Zoll hatte der Asmap vorgeworfen, dem Staat aus nicht korrekt verzollten TIR-Verfahren noch 20,8 Milliarden Rubel (ca. 480 Millionen Euro) zu schulden. Laut Asmap handelt es sich dabei aber um Altschulden und vor allem Strafzinsen aus der Zeit weit vor 2004, die schon lange in gegenseitigem Einvernehmen annulliert worden seien. Gegenwärtig seien nur acht Einzelforderungen des Zolls in einer Höhe von 11,5 Millionen Rubel (ca. 265.000 Euro) offen, wobei deren Zahlungsfristen noch nicht abgelaufen seien, berichtet die Wirtschaftszeitung „Wedomosti“.
Auch wenn der russische Zoll sich nun der Gerichtsentscheidung fügen sollte, ist noch unklar, wie das TIR-Verfahren nach dem 1. Dezember in Russland funktionieren wird. Während des monatelangen Streits hatte die Zollbehörde zu diesem Termin der Asmap auch den Status des russischen TIR-Agenten entzogen – und sich dabei seinerseits auf die in der Genfer TIR-Konvention von 1975 festgelegten Kündigungsfristen berufen. (ld)