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Tarifvertrag für Mitarbeiter der neuen Bundes-Autobahngesellschaft steht

01.10.2019 12:40 Uhr
Autobahn, Verkehr
Um das 13.000 Kilometer lange Netz der Autobahnen in Deutschland kümmert sich künftig der Bund aus einer Hand
© Foto: Jochen Eckel/dpa/picture-alliance

Die Gesellschaft übernimmt Anfang 2021 die Verantwortung für die Autobahnen und Bundesfernstraßen in Deutschland. Der Vertrag bietet den Beschäftigten in den Ländern eine Entscheidungsgrundlage für einen Wechsel.

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Berlin. Für die neue Autobahngesellschaft des Bundes steht ein Tarifvertrag. Darauf einigten sich die Autobahn GmbH und die Gewerkschaften Verdi sowie dbb Beamtenbund und Tarifunion. Die Beschäftigten in den Ländern hätten nun eine solide Entscheidungsgrundlage, auf der sie entscheiden könnten, ob sie zur Autobahn GmbH wechseln wollten, erklärte Verdi-Vorstandsmitglied Christine Behle am Montag in Berlin. Der Chef der Autobahn GmbH, Stephan Krenz, sprach von einem entscheidenden Schritt beim Aufbau der Organisation. 

Die Gesellschaft übernimmt Anfang 2021 die Verantwortung für die Autobahnen und Bundesfernstraßen in Deutschland. Um das 13.000 Kilometer lange Netz der Autobahnen soll sich der Bund aus einer Hand kümmern - das soll Investitionen in marode Fahrbahnen beschleunigen und beim Ausbau überregionale Schwerpunkte absichern. Bisher gibt der Bund als Eigentümer das Geld, die Länder sind für Planung, Bau und Betrieb zuständig. 

Das Tarifwerk regelt den Übergang der bisherigen Beschäftigten der Auftragsverwaltungen der Länder - bei denen bisher rund 15.000 Beschäftigte arbeiten - in die Autobahn GmbH des Bundes. Er sichert dabei laut Autobahn GmbH die bisherigen tariflichen Besitzstände. Zudem wurden Nachteilsausgleiche für einen längeren Arbeitsweg für den Fall eines notwendigen Wechsels der Arbeitsstätte vereinbart.

Allen Beschäftigten, die sich für einen Wechsel zum 1. Januar 2021 zur Autobahngesellschaft entscheiden, werde zudem ein einmaliger Wechselzuschlag in Höhe von 1500 Euro geboten. Ein Einführungs- und Überleitungstarifvertrag legt außerdem fest, dass betriebsbedingte Kündigungen bis 2030 für alle Beschäftigten ausgeschlossen werden. (dpa)

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