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Rechtsblog: Homeoffice sicher umsetzen

12.04.2024 08:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Eine junge Frau sitzt vor ihrem Laptop in einer Videokonferenz mit Kollegen im Homeoffice. Neben ihr auf dem Schreibtisch sitzt eine Katze (Symbolbild mit Fotomodell)
Mit  der Coronapandemie kam verstärkt auch die Arbeit im Homeoffice auf. Viele Arbeitnehmer wünschen sich in der Zwischenzeit eine solche flexiblere Möglichkeit, zu arbeiten (Symbolbild mit Fotomodell)
© Foto: Drazen_/GettyImages

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit von daheim ermöglichen wollen, gibt es einiges zu beachten. Rechtsanwalt Axel Salzmann gibt dazu Tipps im VerkehrsRundschau-Rechtsblog.

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Viele Arbeitnehmer wünschen sich, auch im Homeoffice arbeiten zu können. Nicht bei allen Arbeiten ist dies möglich, aber wenn Arbeitgeber diesen Wunsch erfüllen möchten und Homeoffice-Modelle in ihrem Betrieb einführen, sollten sie einen rechtlichen Rahmen dafür vorgeben, rät Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau.

Auch wenn es verschiedene Modelle von Homeoffice oder auch Telearbeit gibt, meistens nutzen Unternehmen und Arbeitnehmer eine Form, bei der man an einigen Tagen von zu Haus aus und an den restlichen Tagen vom Büro im Betrieb arbeitet. Dafür müssen beide Parteien im gegenseitigen Einvernehmen entsprechende Regelungen vereinbaren. Der Betrieb kann beispielsweise eine tägliche verpflichtende Telefonkonferenz mit dem Angestellten oder eine Kernarbeitszeit festlegen, in welcher der Mitarbeiter erreichbar sein muss.

Was bei dem Thema zu beachten ist, worüber der Arbeitgeber seine Mitarbeiter insbesondere aufklären sollte und welche Pflichten das Unternehmen gegenüber seinen Angestellten hat, erfahren Abonnenten im Rechtsblog, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können.

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