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Online Seminar: EU-Sanktionen und -Embargos – komplexe Herausforderungen bewältigen

07.11.2022 13:46 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ölembargo Russland
Egal, ob es um Sanktionen gegen Russland oder andere Drittstaaten geht: EU-Exportkontrollvorgaben können recht komplex sein. Das Online-Seminar zeigt auf, worauf im internationalen Geschäft tätige Transport- und Logistikunternehmen achten sollten
© Foto: Tomas Ragina/ iStock

Obwohl sie „nur“ der Lieferant sind, müssen im internationalen Geschäft tätige Transport- und Logistikunternehmen EU-Sanktionen und -Embargos gegen Drittstaaten im Blick haben. Im Online-Seminar am 15. November erfahren Sie, wie sich straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen vermeiden lassen.

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Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen basieren weitestgehend auf EU-Verordnungen, die in sämtlichen EU-Mitliedstaaten – und damit auch in Deutschland – direkt und unmittelbar anwendbar sind. Auf der einen Seite existieren allgemeine güterbezogene Beschränkungen, die bei jeder Ausfuhr von bestimmten gelisteten Gütern aus der EU zu beachten sind. Die bedeutendste Güterliste ist hierbei der Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung.

Zuvorderst ist der Ausführer – also in der Regel der in der EU ansässige Versender der Waren – dafür zuständig, dass diese allgemeinen güterbezogenen Beschränkungen eingehalten werden, nicht das Transportunternehmen. Daneben hat die EU im Rahmen von länderbezogenen Embargo-Maßnahmen aber auch eine Reihe von güterbezogenen Beschränkungen gegen bestimmte Länder, zum Beispiel Russland, Belarus oder den Iran, erlassen. Neben Aus- und Einfuhrbeschränkungen verbieten diese auch die Lieferung, Weitergabe und Verbringung  von bestimmten, in verschiedenen Güterlisten gelisteten Waren oder stellen sie unter einen Genehmigungsvorbehalt.

Adressat dieser Beschränkungen sind neben dem Ein- und Ausführer der betreffenden Waren auch die Transport- und Logistikunternehmen, die diese Waren befördern. Daneben hat die EU gegen eine Vielzahl von Personen, Organisationen und Einrichtungen personenbezogene Sanktionen verhängt, die auch von Transport- und Logistikunternehmen beachtet werden müssen.

Im Falle von Verstößen drohen erhebliche straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen. Um diese zu vermeiden und den eigenen Sorgfaltspflichten nachzukommen, müssen innerhalb des Unternehmens angemessene Compliance-Maßnahmen ergriffen werden.

Rechtsanwältin Dr. Katja Göcke von der Kanzlei GvW Graf von Westphalen erläutert, worauf Unternehmen achten sollten. Mehr dazu erfahren Sie im Online-Seminar „EU-Sanktionen, -Embargos und -Dual-Use-Beschränkungen: Strafen und Bußgelder bei Verstößen – Wie vermeidet man Fehler?“ am 15. November.

Preise und Teilnahmebedingungen

Die Online-Seminare sind für Abonnenten der VerkehrsRundschau, Mitglieder des Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie Kunden von FUMO Solutions kostenfrei. Die reguläre Teilnahmegebühr beträgt 79 Euro netto.

Technische Voraussetzungen

Um am Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC oder ein Mobilgerät mit stabiler Internetverbindung, Kopfhörer oder Lautsprecher für die Audioübertragung. Alternativ können Sie sich auch per Telefon einwählen.

Die Zugangsdaten zur Veranstaltung erhalten Sie einige Tage vor dem Termin per E-Mail zugeschickt. Das Online-Seminar wird mit edudip next durchgeführt. 

Melden Sie sich hier für das Online-Seminar an!

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