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Neue EU-Vorgaben für energieeffizientere Gebäude

14.12.2023 08:49 Uhr | Lesezeit: 5 min
EU-Richtlinien Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich vorläufig auf neue Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden geeinigt
© Foto: PeskyMonkey/gettyimages

Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich vorläufig auf eine Reform der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie geeinigt, wonach die Emissionen und der Energieverbrauch von Wohn- und Nichtwohngebäuden in der ganzen EU reduziert werden sollen. Unter anderem ist eine Solaraufdachanlagen-Pflicht geplant.

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Dies geht aus einer kürzlich veröffentlichten Pressemeldung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland hervor. „Die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist für unser Ziel der Klimaneutralität von entscheidender Bedeutung“, erklärte EU-Energiekommissarin Kadri Simson. Um den Gebäudesektor in der EU strukturell energieeffizienter und umweltfreundlicher zu machen, seien nun einige Maßnahmen beschlossen worden, um EU-Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen.


Der europäische Istzustand

  • Etwa 40 Prozent des europäischen Energieverbrauchs entfallen derzeit auf Gebäude, teilte die EU mit.
  • Gebäude verursachen zudem 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen und mehr als die Hälfte des Gasverbrauchs ­– hauptsächlich für Heizung, Kühlung und Warmwasser.
  • Etwa 35 Prozent der Gebäude sind älter als 50 Jahre und knapp 75 Prozent werden als nicht energieeffizient eingestuft.
  • Dennoch wird pro Jahr nur etwa 1 Prozent diesbezüglich renoviert.


Regelungen und Unterstützungen auch für Gewerbeimmobilien

Für Gewerbeimmobilien sieht die Novelle der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive) eine schrittweise Optimierung durch Mindeststandards der Gesamtenergieeffizienz vor. Das Ziel sei, die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz bis 2030 zu renovieren. Schon 2033 sollen dann weitere 26 Prozent der Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz renoviert sein.

Um die Energiekosten zu senken, muss jeder Mitgliedsstaat Anreize wie Finanzierungsmaßnahmen für Renovierungen anbieten. Mit nationalen Gebäuderenovierungsplänen sollen die Staaten ihre Strategien festlegen und dort aufzeigen, wie Hindernisse – ob bei der Finanzierung oder der Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften – beseitigt werden können. Um Gebäudeeigentümer zu unterstützen und die wirtschaftlichen Vorteile von Gebäuderenovierungen aufzuzeigen, sollen nationale Gebäuderenovierungspässe eingeführt werden. Diese funktionieren wie ein Ausweis, der über die Daten der Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie informiert. Zudem sollen Anlaufstellen eingerichtet werden, an die sich auch kleine und mittlere Unternehmen wenden können.

Umsetzung neuer Standards

Für neue Gebäude gelte nach dieser Richtlinie, dass sie ab dem 1. Januar 2030 keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen dürfen, also so genannte Nullemissionsgebäude sind. Zudem müssen sie sich für die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach eignen, was Standard bei neuen Immobilien werden soll.

Ab 2027 müssen – sofern möglich – auch auf bestehenden Gewerbeimmobilien schrittweise Solaranlagen installiert werden. Das Inkrafttreten jener Regelungen hänge jedoch von Gebäudetyp und -größe ab, Unternehmer müssen sich demnach informieren, inwiefern und ab wann ihre Immobilien von den neuen Richtlinien betroffen sind.

Vorläufige Einigung zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Der EU-Kommissar für Klimapolitik Wopke Hoekstra sagt zu der Einigung: „Die neue Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden trägt dazu bei, zusätzliche Finanzmittel zu mobilisieren und die Wertschöpfungsketten im Baugewerbe anzukurbeln. Gemeinsam können wir Hauseigentümer und Unternehmen dabei unterstützen, durch Renovierungen Kosten zu senken und sich auf eine klimaneutrale Zukunft vorzubereiten.“ Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hingegen warnt vor einer Überforderung der Immobilienbesitzer. "Die beschlossenen EU-Vorgaben und Einsparziele bleiben viel zu ehrgeizig und sind nicht erreichbar. Vor allem die Sanierungsvorgaben sind völlig illusorisch. Es ist nicht praktikabel, dass in zehn Jahren jedes vierte Nichtwohngebäude saniert ist."

Die vorläufige Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Erst dann werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten in Kraft.


Der europäische Grüne Deal

Die Kommission hat im Juli 2020 im Rahmen des europäischen Grünen Deals ihre Strategie für die geplanten Renovierungen vorgelegt. Das Ziel der Kommission war demnach, dass der Anteil erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz von Gebäuden durch Renovierungen erhöht, und die Renovierungsquoten bis 2030 mindestens verdoppelt werden. Im Mai 2022 wurde im Rahmen des REPowerEU-Plans ergänzt, dass die Solarenergie in Gebäuden verstärkt genutzt werde soll.



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