München/Berlin. Das Güterkraftverkehrsgesetz sieht bisher vor, dass im Werkverkehr die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge von eigenem Personal des Unternehmens geführt werden müssen. Nur im Krankheitsfall ist es Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen, sprich Leiharbeitern, zu bedienen. Der Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes spricht nun davon, dass künftig im Werkverkehr Leiharbeitnehmer eingesetzt werden dürfen.
Hintergrund ist die Marktzugangsverordnung (EG) 1072/2009. Nach dieser bedarf der Werkverkehr keiner Gemeinschaftslizenz und ist von jeglichem Erfordernis einer Beförderungsgenehmigung ausgenommen. Dort wird der Einsatz von Leihpersonal ausdrücklich als zulässig angesehen. Die deutsche Regelung soll nun an das geänderte Gemeinschaftsrecht angepasst werden. Der Gesetzentwurf muss noch den parlamentarischen Weg durch den Bundestag nehmen. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich Ende des Jahres zu rechnen (ir)