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Hafen Antwerpen: Verlängerte Zahlungsfrist für Hafengebühren

24.04.2020 16:17 Uhr
Hafen Antwerpen
Der vereinbarte Zahlungsaufschub gilt aktuell für alle Schiffe, die den Hafen Antwerpen vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2020 anlaufen
© Foto: Hafen Antwerpen

Um Unternehmen während der Coronakrise zu unterstützen, hat die Antwerpener Hafenbehörde zugestimmt, dass die Zahlung der Hafengebühren für Seeschiffe und Lastkähne aufgeschoben werden kann.

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Antwerpen. Der Hafen Antwerpen gibt Unternehmen länger Zeit, um ihre Hafen-, Tonnage- und Liegegebühren zu bezahlen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Hafens von Freitag hervor.

Aufgrund der durch die Coronavirus-Pandemie verursachten Probleme hatte die Antwerpener Hafengemeinschaft die Hafenbehörde um Unterstützungsmaßnahmen gebeten. Nach Rücksprache mit Alfaport Voka hat die Hafenbehörde zugestimmt, die Zahlungsfrist für Hafengebühren auf 48 Tage anstelle von 18 Tagen für Lastkähne und auf 30 Tage für Seeschiffe zu verlängern. Der Zahlungsaufschub gilt für alle Schiffe, die den Hafen von Antwerpen vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2020 anlaufen, und wird gegebenenfalls anschließend verlängert. Für die Seeschifffahrt gilt die verlängerte Zahlungsfrist für Tonnage- und Liegegebühren.

Eine ähnliche Stundung ist laut dem belgischen Hafen für Konzessionen in Vorbereitung und wird Ende Mai dem Verwaltungsrat der Hafenbehörde zur Diskussion vorgelegt.

Mit diesen Maßnahmen will der zweitgrößte Hafen Europas nach eigenen Angaben gegenüber den Nachbarhäfen auch während der aktuell schwierigen Situation wettbewerbsfähig bleiben. (sn)

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