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Gefahrgut: Beförderungsdokument ab 2016 rein elektronisch erlaubt

04.09.2015 08:45 Uhr
Gefahrgut: Beförderungsdokument ab 2016 rein elektronisch erlaubt
Der Fahrer muss Kontrollbeamten oder Rettungskräften die Daten zu den gefährlichen Gütern zugänglich machen
© Foto: Fotolia/Andrey Popov

Alternativ zur Papierform dürfen Transporteure die notwendigen Informationen zu gefährlichen Gütern ab 2016 auf dem Tablet, dem Smartphone oder mittels OBU mitführen.

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Berlin. Wer Gefahrgut transportiert, darf die in Abschnitt 5.4.1 der ADR geforderten Informationen zu einer Beförderung ab 2016 in rein elektronischer Form mitführen. Bislang ist das elektronische Beförderungsdokument als Alternative zur Papiervariante nur dann erlaubt, wenn sich ein Drucker des Fahrzeugs an Bord befindet, um die Daten notfalls doch ausdrucken zu können. Die Neuregelung ist zunächst auf Deutschland und drei Jahre beschränkt. Grenzüberschreitende Gefahrgutverkehre sind also ausgenommen. Sie gilt für die Straße, die Schiene und die Binnenschifffahrt.

Das Bundesverkehrsministerium stellt hohe Anforderungen an die Datenverarbeitung und den Datenaustausch sowie die Kennzeichnung der Fahrzeuge. Der Datenspeicher im verwendeten Endgerät (Tablets, Scanner, Smartphone oder OBUs) muss zum Beispiel für eine dauerhafte Speicherung der Gefahrgutangaben nach Abschnitt 5.4.1 ADR geeignet sein. Dies ist bei EEFPROM- oder Flash-Speichern der Fall. Diese sind elektronisch beschreibbar und erhalten die gespeicherte Information bis zum Löschbefehl. Außerdem dürfen die Datenspeicher nicht hitze-, nässe- oder stoßempfindlich sein.

Für die Datenübermittlung sind das PDF- und das XML-Format vorgeschrieben. Bei der Darstellung in strukturierter Form muss das Display eines mobilen Endgerätes mindestens 3,5 Zoll (8,9 Zentimeter) groß sein. Der Fahrer ist zudem verpflichtet, bei Kontrollen den Beamten die Funktionsweise des Geräts zu erklären. Im Notfall muss es Rettungskräften durch einfache Bedienung beziehungsweise Hinweise möglich sein, alle Informationen vom Display des verwendeten Geräts oder über eine Notrufnummer abzurufen. Letztere muss während des Transports erreichbar sowie vorne und hinten am Lkw angebracht sein.

Die genauen Anforderungen stehen im Verkehrsblatt 14/2015, das man gegen eine Gebühr bestellen kann.

Gefahrgut-Verantwortliche finden alles, was sie zu Begleitpapieren wissen müssen, auch auf dem neuen Arbeitsportal unseres Schwester-Magazins "Gefahr/gut" unter folgendem Link: http://www.gefahrgut-online.de/themen/begleitpapiere-1679897.html (ag)

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