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Fahrverbote: Baden-Württemberg muss Zwangsgeld bezahlen

19.07.2019 15:00 Uhr
Fahrverbote: Baden-Württemberg muss Zwangsgeld bezahlen
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
© Foto: Britta Pedersen/dpa/picture-alliance

Nach einer Beantragung durch die Deutsche Umwelthilfe muss das Land nun ein Zwangsgeld bezahlen und Umwelthilfe-Geschäftsführer Resch bringt bereits einen Antrag auf Zwangshaft ins Spiel.

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Berlin/Stuttgart. Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierung Baden-Württemberg für die „Saubere Luft“ in Stuttgart hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 18. Juli 2019 ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung Baden-Württemberg festgesetzt. Die Landesregierung hat eine vom VG Stuttgart gesetzte Frist missachtet. Der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt wurde nicht, wie vom Gericht angeordnet, um zonale Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 zum 1. Juli 2019 fortgeschrieben, teilte die Deutsche Umwelthilfe mit.

Das VG Stuttgart weist in seinem Beschluss darauf hin, dass sich aus der Presse entnehmen lasse, dass „der Vollstreckungsschuldner weiterhin propagiert, kein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5/V im Luftreinhalteplan vorzusehen und sich damit weiterhin unter Verletzung elementarster rechtsstaatlicher Grundsätze weigert, der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten“.

Resch deutet Antrag auf Zwangshaft für die verantwortlichen Politiker an

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte die DUH stehe „nun kurz davor, die Zwangshaft für die verantwortlichen Politiker zu beantragen“. Am 3. September 2019 werde sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage befassen, ob dieses Mittel angewandt werden kann, wenn sich Politiker weigern, Recht und Gesetz anzuerkennen und umzusetzen. Angesichts der klaren Rechtslage habe die DUH „daran keinen Zweifel“.

Hintergrund: Das VG Stuttgart kam am 26. April 2019 zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar 2018 verstößt. Nur mit zonalen Fahrverboten einschließlich Euro 5 lasse sich die Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung im geforderten Maß schnellstmöglich reduzieren. In dem Beschluss wurde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn der Plan nicht bis zum 1. Juli 2019 geändert wird. Diese Frist hat die Landesregierung verstreichen lassen, so dass das Zwangsgeld jetzt festgesetzt wurde. Die Beschwerde des Landes gegen die Androhung des Zwangsgeldes hat der VGH Mannheim am 28. Juni 2019 zurückgewiesen.

Das Land argumentiert, dass sich die Luft seither deutlich verbessert habe und noch weiter verbessern werde, so dass flächendeckende Verbote für Euro 5-Diesel nicht mehr notwendig seien. Es zieht allenfalls noch einzelne streckenbezogene Verbote in Betracht. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann das Land noch Beschwerde einlegen. Das hatte es schon im Fall der Androhung des Zwangsgeldes getan, war damit aber erfolglos geblieben. Derzeit denkt die Regierung über eine sogenannte Abwehrklage nach, mit der sie im Erfolgsfall verhindern könnte, dass immer neue Zwangsgelder verhängt werden. (tb/dpa)

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