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Erneuerbare-Energien-Richtlinie: EU setzt Investitionssignale für Wasserstoff und E-Fuels

31.03.2023 10:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Symbolbild Wasserstoff
Die EU-Kommission hebt die Quoten des Einsatzes von E-Fuels und Wasserstoff
© Foto: iStock/ Olemedia

Im Verkehrssektor müssen die Emissionen um 14,5 Prozent reduziert werden und eine kombinierte Quote, in Höhe von 5,5 Prozent fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie E-Fuels wird bis 2030 im Transportsektor verpflichtend.

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Die Trilogverhandlungen des europäischen Parlaments, der Kommission sowie des Rates bezüglich der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie sind heute früh zu einem Ende gekommen. Dabei haben sich die Gesetzgeber auf ein Ziel von 42,5 Prozent Erneuerbare Energien in allen Sektoren der EU bis 2030 verständigt.

Im Verkehrssektor müssen die Emissionen um 14,5 Prozent reduziert werden und eine kombinierte Quote, in Höhe von 5,5 Porzent fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie E-Fuels wird bis 2030 im Transportsektor verpflichtend. Zudem konnte eine bindende Unterquote von einem Prozent für erneuerbare Kraftstoffe nicht bio-genen Ursprungs verabschiedet werden. Vorläufig können so die ersten notwendigen Investitionen angereizt werden.

"Hochgerechnet schafft die kombinierte Quote nun ein Ausbaupotenzial von 200 TWh, was rund 20 Milliarden Liter Diesel-Äquivalent entspricht. Gleichzeitig werden bei Zielerreichung jährlich mehr als 60 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Das entspricht dem Ausstoß von rund 40 Millionen Fahrzeugen. Außerdem sind die bindenden ein Prozent für RFNBOs mehr als doppelt so viel, als bislang in den entsprechenden Verordnungen für die Luft- und Schifffahrt diskutiert wird. Wasserstoff und E-Fuels werden bis 2030 also auch im Straßenverkehr Verwendung finden. Zum Vergleich: Finnland hat bereits eine Quote von 3 Prozent für E-Fuels in 2030 beschlossen", sagt Ralf Diemer, Geschäftsführer der E-Fuel Alliance.

 Neben den Sektorzielen für den Verkehr, muss auch die Industrie Wasserstoff und E-Fuels einsetzen: Bis 2030 müssen 42 Pprzent des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs aus Erneuerbaren Energien stammen. "Die Vorgaben für die Industrie unterstreichen die Notwendigkeit, den Wasserstoffsektor zeitnah zu skalieren und die wachsende Nachfrage zu befriedigen", meint Diemer.

Die Trilog-Entscheidung ist vorläufig und muss noch von Rat und Parlament verabschiedet werden. Erst nach Zustimmung aller Gesetzgeber, kann die überarbeitete Erneuerbaren-Energierichtlinie in Kraft treten. Die finale Bestätigung ist nach der Sommerpause zu erwarten.

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