Berlin. Der drastischen Erhöhung des Bußgeldes für Verkehrssünder ab 1. Februar steht nichts mehr im Wege. Als weitere Voraussetzung dafür billigte der Bundesrat am Freitag die Verdoppelung des gesetzlichen Strafrahmens für Verkehrsdelikte. Danach dürfen künftig in Extremfällen 3000 Euro von Fahrern kassiert werden, die unter Alkohol oder Drogen stehen, sowie 2000 Euro bei anderen Verstößen. Der zuvor beschlossene neue Bußgeldkatalog bleibt zwar zunächst darunter und sieht bei Fahren unter Alkohol oder Drogen 500 Euro Strafe beim ersten Verstoß, 1000 Euro beim zweiten und 1500 beim dritten Verstoß vor. Er kann aber jederzeit bis zur neuen gesetzlichen Grenze von 3000 Euro ausgeweitet werden. (dpa)
Bundesrat billigt Bußgelderhöhung
Ab Februar müssen Verkehrssünder bis zu 3000 Euro zahlen