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Branchenverbände empfehlen neue Logistik-AGB 2019

22.05.2019 15:45 Uhr
Geld, Euro, Handschlag
Die Logistik-AGB 2019 eigenen sich als vorformulierte Vertragsbedigungen für logistische Zusatzdienstleistungen
© Foto: Thomas Manok/Chromorange/picture-alliance

Die vorformulierten Vertragsbedingungen für logistische (Zusatz-)Leistungen sind erstmals seit 2006 gemeinsam von ILRM sowie AMÖ, BGL und DSLV überarbeitet worden - sie sollen ab Juli gelten.

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Berlin. Die Logistik-AGB sind erstmals seit 2006 gemeinsam vom Institut für Logistikrecht und Riskmanagement der Hochschule Bremerhaven (ILRM) und den Verbänden der Transport-, Speditions- und Logistikbranche überarbeitet worden. Die jetzt vorliegende Neufassung „Logistik-AGB 2019“ wurde von dem ILRM-Professor Dr. Thomas Wieske und dem Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) unter Mitwirkung des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) erarbeitet. Die drei Verbände empfehlen sie ab Sommer zur Anwendung bei allen Geschäften, die über speditionsübliche logistische Dienstleistungen hinausgehen, die mit der Beförderung und Lagerung in Zusammenhang stehen.

Die Logistik-AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die dem DSLV zufolge der Tatsache Rechnung tragen, dass sich viele Speditionen in den letzten Jahren zu Logistikunternehmen entwickelt haben. Sie können angewendet werden für logistische (Zusatz-)Leistungen, die nicht von einem Verkehrsvertrag nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) oder von einem Fracht-, Speditions- oder Lagervertrag erfasst werden, allerdings vom Auftragnehmer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem solchen Vertrag erbracht werden. Die Logistik-AGB sind also als „Zusatzmodell“ zu den ADSp konzipiert. Die Neufassung soll ab 1. Juli 2019 gelten. (ag)

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