Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat erste Entscheidungen zur Umweltzone in der Hauptstadt verkündet. In allen drei Fällen wies die 10. Kammer Eilanträge von Privatleuten auf Ausnahmegenehmigungen für Fahrten in der Innenstadt ab. Wie das Gericht heute mitteilte, hatten die Antragsteller weder dem zuständigen Bezirksamt noch den Richtern unter Angabe von Autotyp und amtlichem Kennzeichen nachgewiesen, Halter eines von der Umweltzone betroffenen Fahrzeugs zu sein. Wer nicht Halter eines auf ihn zugelassenen und vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeugs sei, bekomme keine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone, entschied die 10. Kammer. Der bloße Umstand, Wohn- oder Firmensitz innerhalb der Umweltzone zu haben, reiche dafür nicht aus. Nach Gerichtsangaben hatten die Antragsteller den Bezirksämtern teilweise weitere Angaben und Nachweise trotz Nachfrage ausdrücklich verweigert, trotzdem aber eine schleppende Bearbeitung beanstandet(Az.: VG 10 A 2.08; VG 10 A 9.08 und VG 10 A 10.08). Beim Verwaltungsgericht sind in Sachen Umweltzone derzeit noch zwei Klagen anhängig. Die Berliner Justiz hatte mit wesentlich mehr Klagen gerechnet, zumal die Berliner Wirtschaftskammern und der Automobilclub ADAC Klägern öffentlich Unterstützung angeboten hatten. (dpa)
Berliner Umweltzone: erste Klagen scheitern
Wer nicht Halter eines auf ihn zugelassenen und vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeuges ist, hat keine Chance auf eine Ausnahmegenehmigung