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BAG-Förderung: De-Minimis-Antragsfrist startet

03.01.2020 15:32 Uhr
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Die De-Minimis-Förderung ist abhängig von der Anzahl der zum 1. Dezember 2019 zugelassenen schweren Lkw und beträgt maximal 33.000 Euro
© Foto: Christin Klose/dpa/picture-alliance

Ab 7. Januar 2020 können Unternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr wieder Zuschüsse für Investitionen in überobligatorische Sicherheits- und Umweltmaßnahmen beantragen. Dabei sind einige Änderungen zu beachten.

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Köln. Das zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Antragsunterlagen für das De-Minimis-Programm der Förderperiode 2020 am gestrigen Donnerstag auf seinem E-Service-Portal veröffentlicht. Die Antragsfrist für neue Förderungen gemäß dem De-Minimis-Programm beginnt am 7. Januar 2020 und endet am 30. September 2020, teilte die Behörde vor Kurzem bereits mit. Verbände der Speditions-, Transport- und Logistikbranche raten interessierten Unternehmen, möglichst unmittelbar zum Start ihre Förderanträge zu stellen, da davon auszugehen sei, dass die Mittel aufgrund großer Nachfrage sehr schnell erschöpft sein werden. Zumindest war die in der Vergangenheit stets der Fall.

Das ändert sich im Vergleich zu 2019

Die Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zu 2019 nur in folgenden Punkten geändert: 2020 wird die Ausrüstung- und Nachrüstung von mautpflichtigen Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen mit Abbiegeassistenzsystemen über das De-Minimis-Programm in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern. Für nicht mautpflichtige Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen erfolgt die Förderung laut dem BAG weiterhin über das Förderprogramm AAS. Abbiegeassistenzsysteme für nach dem 1. Juli 2019 neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit Überlänge (Lang-Lkw) sind ab dieser Förderperiode nicht mehr förderfähig.

Zudem beteiligt sich der Staat neuerdings finanziell an Investitionsmehrausgaben für die Kranbarkeit von Lkw-Trailern. Die Höhe der förderfähigen Ausgaben bei Neuanschaffung entspricht nach Angaben des BAG der Differenz aus den Ausgaben für einen kranbaren Trailer und den Ausgaben für einen nicht kranbaren Trailer. M+S-, MS- oder M/S-Reifen sowie 3PMSF-Reifen auf vorderen Lenkachsen seien darüber hinaus in der Maßnahmenkategorie 1.3 nicht mehr förderfähig. Eine Förderung dieser Reifen sei nur noch in der Maßnahmenkategorie 1.9 möglich. (ag)

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