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Antragsfristen für BAG-Förderung im Jahr 2020 stehen fest

05.12.2019 09:36 Uhr
Fördermittel, Geldscheine
Die Fördermittel sollten Transportunternehmen frühzeitig beim BAG beantragen, weil sie gefragt sind
© Foto: Stockfotos-MG/Adobe Stock

Ab Januar bezuschusst das Bundesamt für Güterverkehr wieder Transportunternehmen, die in Sicherheits- und Umweltmaßnahmen, Ausbildung sowie Weiterbildung investieren. Eine Neuerung gibt es bei der Förderung für Abbiegeassistenten.

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Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Antragszeiträume bekanntgegeben, in denen Unternehmen aus dem gewerblichen Güterverkehr oder Werkverkehr nächstes Jahr wieder Fördermittel beantragen können. Darauf wies jetzt der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) hin.

De-Minimis läuft vom 7. Januar bis 30. September 2020, für Zuschüsse zur Ausbildung müssen Interessenten sich zwischen dem 14. Januar und 2. November 2020 melden und die Frist bei den Weiterbildungen beginnt am 14. Januar und endet am 30. November 2020. Für Energieeffiziente oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge können Unternehmen ganzjährig Fördermittel beim BAG beantragen.

Tempo ist wie immer gefragt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel. Sind diese ausgeschöpft, kann die Behörde frist- und formgerecht gestellte Anträge auch ablehnen.

Neuerung bei Förderung für Abbiegeassistenten

Zudem gibt es laut dem BWVL eine inhaltliche Änderung: Ab 2020 läuft die Förderung zur Ausrüstung- und Nachrüstung von mautpflichtigen Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen über das De-Minimis-Programm. Für nicht mautpflichtige Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen erfolgt die Förderung demnach weiterhin über das 2019 eingeführte Förderprogramm AAS. (ag)

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