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BAG: 33 Unternehmer klagen gegen Ablehnungsbescheide

21.03.2013 11:20 Uhr
Fördermittelberater Thomas Weick
Fördermittelberater Thomas Weick vertritt zwölf Spediteure bei ihrer BAG-Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln.
© Foto: VR/André Gieße

Weil sie bei der Vergabe staatlicher Fördermittel im Rahmen der Mautharmonisierung leer ausgegangen sind, gehen so viele Transporteure wie noch nie vor Gericht.

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Köln. Weil das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ihren Antrag auf staatliche Förderung für 2012 abgelehnt hat, haben 33 Unternehmen beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. Das teilte die Bewilligungsbehörde am Mittwoch auf Nachfrage der „VerkehrsRundschau“ mit. Allein zwölf Spediteure vertritt Thomas Weick vor Gericht. Nach Auskunft des Fördermittelberaters haben diese Unternehmer bis zu einer halben Millionen Euro für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ausgegeben – in der Annahme, der beantragte Zuschuss aus Köln sei bloß eine Frage der Zeit. Doch statt Zuwendungsbescheiden erhielten sie Absagen.

„Aufgrund der großen Anzahl an Anträgen, die zeitlich vor Ihrem Antrag eingegangen sind, konnten Sie für die Förderperiode 2012 keinen Zuwendungsbescheid erhalten“, heißt es in einem Schreiben aus Köln, das der „VerkehrsRundschau“ vorliegt. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 137 Millionen Euro für die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen seien durch die in den Jahren 2009 bis 2011 sowie die 2012 erlassenen Bescheide voll ausgeschöpft. Mit einer Absage und damit, dass sie die Maßnahmen nun aus eigener Tasche zahlen soll, wollen sich die Kläger allerdings nicht abfinden. Sie monieren, die Antragstellung sei intransparent und die Fördermittelverteilung nach dem Windhundprinzip ungerecht.

Ausgang der Verfahren ist ungewiss
Wann die Klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt werden und welche Erfolgsaussichten sie haben, ist derzeit noch völlig offen. Branchenverbände sehen aber kaum Chancen, dass die betroffenen Unternehmen die für 2012 beantragten Fördermittel nachträglich zugesprochen bekommen. „Wer investiert, bevor er einen Zuwendungsbescheid vom BAG bekommen hat, tut das auf eigenes Risiko“, sagte Christian Labrot der „VerkehrsRundschau“. Es gebe keinen Rechtsanspruch auf Beihilfen, nur weil man LKW-Maut zahlt, so der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL).

Karlheinz Schmidt sieht die Klagen ebenfalls kritisch. „Förderrichtlinien nach dem Windhundprinzip sind seit vielen Jahren Gang und Gäbe – wer dagegen klagt, stellt vermutlich die Förderpraxis in Deutschland und der Europäischen Union generell auf den Prüfstand“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL). Eine Alternative zum aktuellen Vergabeverfahren sieht er nicht: „Die oft geforderte Quotierung der Mittel, damit alle Antragsteller etwas bekommen, ist mit dem aktuellen Förderrecht nicht vereinbar“, betonte Schmidt.

In der vergangenen Förderperiode konnte das BAG nur ein Drittel der eingegangenen Anträge positiv bescheiden. Der Grund: Die FörderprogrammeDe-Minimis“, „Weiterbildung“ und „Ausbildung“ waren stark überzeichnet. Das Güterkraftverkehrsgewerbe hatte insgesamt 51.000 Anträge mit einem Fördervolumen von fast einer Milliarde Euro gestellt, zur Verfügung standen der Bewilligungsbehörde aber nur Haushaltsmittel in Höhe von rund 380 Millionen. 2011 hatten dagegen fast alle Antragsteller eine Zuwendung erhalten. (ag)

Mehr über die BAG-Klage erfahren Sie in der VerkehrsRundschau-Ausgabe 12/2013, die am Freitag erscheint.

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