München. Das Bundesverkehrsministerium hat gestern mit Verbandsvertretern über den Masterplan Binnenschifffahrt gesprochen. In der Beiratssitzung wurde über den Statusbericht zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan diskutiert.
In dem Statusbericht, der der VerkehrsRundschau vorliegt, werden die Maßnahmen mittels eines Ampelsystems bewertet. Grün heißt, die Maßnahme ist bereits vollständig umgesetzt. Gelb bedeutet, die Umsetzung der Maßnahme erfolgt noch und die rote Ampel weist darauf hin, dass die Umsetzung der Maßnahme noch offen ist.
22 Maßnahmen bereits umgesetzt, 51 eingeleitet und bei fünf steht die Ampel auf Rot
Von den 78 Maßnahmen im Masterplan, die der Bund umsetzen muss, sind demnach 22 bereits umgesetzt. 51 Maßnahmen sind eingeleitet und befinden sich in der Umsetzung. Für fünf Maßnahmen steht die Ampel auf Rot: Die sind also noch nicht angefasst worden.
Zu den Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden, gehören beispielsweise eine Förderrichtlinie Bordstrom- und mobile Landstromversorgung für Binnenschiffe. Diese Richtlinie ist seit dem 9. April 2020 in Kraft. „Ein erster Förderantrag wird derzeit geprüft“, heißt es in dem Statusbericht. Eine weitere Maßnahme im Masterplan war eine Veranstaltung im Ruhrgebiet, in der über die Anforderungen und Erwartungen an die Wasserstraßeninfrastruktur diskutiert werden sollte. Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden. Zu den Maßnahmen, bei denen die Ampel auf grün steht, zählt die Verlängerung der Förderrichtlinie Aus- und Weiterbildung Binnenschifffahrt sowie deren Evaluierung und Weiterentwicklung.
Wichtige Förderrichtlinie für die Binnenschifffahrt hängt immer noch bei der EU-Kommission fest
Eine für das Binnenschifffahrtsgewerbe zentrale Maßnahme ist die Weiterentwicklung der Förderrichtlinie Nachhaltige Mobilität Binnenschifffahrt. Dazu hat das Ministerium den Entwurf einer Förderrichtlinie erarbeitet, nach unter gewissen Voraussetzungen zwischen 60 und 80 Prozent der Investitionsausgaben des Binnenschifffahrtsgewerbes durch Fördergelder abgedeckt werden sollen. „Die Förderrichtlinie, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2023 befristet sein soll, muss zuvor bei der EU-Kommission notifiziert werden“, heißt es in dem Bericht. Seit dem 24. April befindet sich der Richtlinienentwurf im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission.
Eine weitere Maßnahme im Masterplan war die Erstellung einer wissenschaftlichen Studie zur Ausweitung der 44-Tonnen-Regelung auf Massengüter im Vor- und Nachlauf zu/von Binnenhäfen. Hierzu heißt es in dem Bericht: „Die Beauftragung der Bundesanstalt für Straßenwesen soll schnellstmöglich erfolgen.“ Doch kann es offenbar zu Verzögerungen auch wegen der Corona-Pandemie und soll jetzt das Ergebnis der Studie im Sommer 2021 vorliegen. (cd)