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Smart Tacho 2: Continental erhält Zulassung für DTCO 4.1

20.06.2023 11:05 Uhr | Lesezeit: 4 min
Continental Smart Tacho 2 Infografik mit Abbildung VDO DTCO 4.1 und neuen Funktionen
Die neue Version des intelligenten Tachographen bringt einige neue oder veränderte Funktionen
© Foto: Continental

Ab 21. August muss in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen ein intelligenter Tachograph der zweiten Version verbaut sein. Continental hat nun für seinen VDO DTCO 4.1 vom Kraftfahrt-Bundesamt die Zulassung erhalten.

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In wenigen Wochen ist es soweit, dann müssen alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen die zweite Version des Smart Tacho an Bord haben. Continental hat nun vom Kraftfahrt-Bundesamt die nötigen Sicherheitszertifizierungen und die Typenzulassung für seine neue Tachographen-Generation VDO DTCO 4.1 erhalten. „Damit steht einer rechtzeitigen Auslieferung des intelligenten Tachographen der zweiten Version nichts mehr im Weg, bevor dieser ab dem 21. August 2023 in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen verpflichtend wird“, so Dirk Gandras, der im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions bei Continental die Entwicklung von Tachographen leitet, in einer Mitteilung des Unternehmens.

Verbesserte Dokumentation von Kabotagefahrten

Die durch das EU-Mobilitätspaket 1 vorgegebene Version des Smart Tacho 2 bringt neue und teilweise veränderte Funktionen mit sich. Eine der wichtigsten Aufgaben der neuen Tachogeneration ist die verbesserte Dokumentation von Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen. Hierfür werden im VDO DTCO 4.1 die Fahrzeugposition und Grenzübertritte über ein GNSS-Modul (Globales Navigationssatellitensystem) automatisch erkannt und im Massenspeicher erfasst. Eine Bluetooth-Schnittstelle im DTCO 4.1 sorgt für mehr Konnektivität, sodass das Auslesen und Steuern des Tachographen über externe Geräte wie Smartphones möglich ist. Zudem ist der DTCO 4.1 laut Hersteller schon heute geeignet für die neuen Fahrerkarten mit ihrer von 28 auf 56 Tage erweiterten Speicherkapazität, die Ende 2024 verpflichtend wird.

Authentifizierung der Positionsdaten: Rechtssicherheit in Übergangsphase

Die Sicherheit der Daten gewährleistet Continental zufolge das gesetzlich geforderte Sicherheitszertifikat gemäß ISO/IEC-15408-Standard mit der Prüftiefe EAL 4+ (Evaluation Assurance Level). Der DTCO 4.1 verwendet schon heute die Daten des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, das nach einer Übergangsphase ein weiteres Feature in Sachen Datensicherheit bieten soll, Stichwort: Open Service Navigation Message Authentication (OSNMA). Dieser Dienst befindet sich allerdings noch in der Testphase, wird also erst nach Einführung der neuen Tachos in den Regelbetrieb gehen.

„Wir hatten gehofft, dass uns der Betreiber die Authentifizierung der Galileo-Positionsdaten schon zum Marktstart im August zur Verfügung stellen würde“, sagt Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Connected Commercial Vehicle Solutions. „Weil das nicht möglich war, freuen wir uns, dass die Europäische Kommission durch die kürzlich verabschiedete Regulation (EU 2023/980) im Sinne aller Beteiligten für Rechtssicherheit in dieser Übergangsphase gesorgt hat“, erklärt Kliché.

Bereits aus dem Smart Tacho 1 bekannt ist die so genannte ITS-Schnittstelle (ITS = Intelligent Transportation Systems), die für die neue Version der Fahrtenschreiber nun verpflichtend ist und mit der künftig viele weitere Anwendungsfälle möglich werden. Continental nennt als Beispiel etwa die Integration von Maut-Serviceleistungen, die sogenannte Tachographenmaut. Diese will Continental ab 2024 erstmals gemeinsam mit dem Mautdienstleister Axxès anbieten.

Nachrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge

Die Durchführungsverordnung (EU 2021/1228) sieht für den Smart Tacho 2 folgenden Zeitplan vor: So sind ab dem 21. August 2023 neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit intelligenten Tachographen der zweiten Version auszurüsten. Bis August 2025 folgen Bestandsfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend eingesetzt werden. Neu ist, dass Nutzfahrzeuge mit Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend fahren, ab Juli 2026 einen Tachographen benötigen.

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