Bei den Trilogverhandlungen vergangene Woche haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und der EU-Ministerrat über strittige Punkte bei den künftig erlaubten LKW-Abmessungen geeinigt. Möglich werden soll dies durch eine Änderung der Richtlinie 96/53/EG über Maße und Gewichte bei LKW, die in zwei Jahren in Kraft treten soll. Außerdem hat man sich darauf verständigt, dass LKW-Fahrerkabinen aerodynamischer und sicherer für Fußgänger gestaltet werden dürfen. Dies soll mit Rücksicht auf die Industrie allerdings erst in rund sechs Jahren realisiert werden.
Industrie tritt auf die Bremse
Rat und Parlament verständigten sich auf einen Kompromiss, der vorsieht, dass die Kommission in den nächsten zwei bis drei Jahren die Vorschriften für die Typenzulassung überarbeitet. Danach haben die Hersteller noch eine Übergangszeit von drei Jahren, um neue Fahrerkabinen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Die Hersteller wollten ursprünglich eine Übergangsperiode von 10 Jahren.
Bereits in zwei Jahren, wenn die neue Richtlinie 96/53/EG in Kraft tritt, dürfen LKW mit aerodynamischen Heckklappen („Flaps“) ausgestattet werden. Die Fahrzeuge dürfen dann im Fahrbetrieb bis zu zwei Meter länger sein und – mit Rücksicht auf den Einsatz im Kombinierten Verkehr - 20 Zentimeter in eingeklappten Zustand. Damit hat der Gesetzgeber nach Ansicht des EU-Abgeordneten Markus Ferber(CSU) „die Weichen für effizientere und Ressourcen schonende Fahrzeugdesigns gestellt“. Dass die neuen Designs für Fahrerkabinen erst in sechs Jahren kommen, verärgert den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses, Michael Cramer: „Das Parlament hat sich dafür eingesetzt, den Wettbewerb um die sichersten und effizientesten Designs von LKW schnell zu ermöglichen. Das hat der Rat blockiert; er will Innovationen auf Jahre untersagen“, sagt der Grünen-Politiker. Gegenwind kam von den LKW-Herstellern, allen voran Renault und Volvo, die gerade neue Modelle entwickelt und auf den Markt gebracht haben. Neue LKW sollen erst angeboten werden, wenn diese Investition abgeschrieben ist.
Lang-LKW müssen im Land bleiben
Die Hersteller, heißt es beim Automobilverband Acea, müssten „genug Vorlauf haben, damit alle Anbieter genug Zeit haben, um neue Fahrzeuge zu entwickeln, zu testen und zu vertreiben“. De fakto wird eine technische Innovationen von der EU verboten, wenn auch nur zeitlich befristet. Dies, heißt es beim Umweltverband Transport & Environment, werfe einen „dunklen Schatten“ auf den Kompromiss, den Ministerrat und Parlament gefunden haben.
Die Frage grenzüberschreitender Transporte mit Lang-LKW wurde vertagt. Ministerrat und Parlament haben sich darauf verständigt, dass sie vorerst verboten bleiben. Die Mitgliedsstaaten dürfen LKW, die länger sind als 18,75 Meter, nur für innerstaatliche Transporte zulassen. Das gilt auch für Autotransporter. Der Lang-LKW ist damit aber nicht tot. In spätestens fünf Jahren soll die Kommission die Lage neu bewerten und Änderungen vorschlagen. (tw)