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Geringverdiener arbeiten oft 50 Stunden oder mehr

25.05.2012 17:24 Uhr
Geringverdiener arbeiten oft 50 Stunden oder mehr
Geringverdienen arbeiten mitunter genauso lange wie Topverdiener
© Foto: imago/blickwinkel

Um angesichts der spärlichen Stundenlöhne über die Runden zu kommen, nehmen unter anderem Kraftfahrer und Lagerarbeiter lange Arbeitszeiten in Kauf

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Berlin. Jeder vierte Geringverdiener mit Vollzeitjob arbeitet in Deutschland mindestens 50 Stunden pro Woche, um seine Existenz zu sichern. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hervor. Im Durchschnitt schuften Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglöhnen demnach 45 Wochenstunden – zwei Stunden mehr als alle anderen Vollzeitkräfte. Sehr lange im Einsatz seien unter anderem Kraftfahrer und Lagerarbeiter.

„So lange Arbeitszeiten wie bei den Niedriglöhnern gibt es ansonsten nur am oberen Ende der Einkommensskala, also bei Gutverdienern in Vollzeit“, zitiert die „Berliner Zeitung“ (BZ) den Studienautor Karl Brenke. Es sei ein „sozialpolitisches Problem“, wenn diese Menschen nur mit sehr langen Arbeitszeiten über die Runden kämen, heißt es in der Studie. Die Beschäftigten riskierten gesundheitliche Beeinträchtigungen. Die Gesellschaft koste dies Geld.

Deshalb sei der Gesetzgeber gefragt, betont Brenke in der "BZ": Er müsse kontrollieren, ob die von ihm beschlossenen Vorschriften auch eingehalten werden. Bei Kraftfahrern, die sehr oft extrem lange hinterm Steuer sitzen, geschehe dies. In anderen Berufszweigen nur selten.

Laut DIW sind rund ein Fünftel aller Arbeitnehmer in Deutschland sind im Niedriglohnsektor beschäftigt. Als Geringverdiener gelten Arbeitnehmer, die weniger als zwei Drittel des mittleren Stundenlohns erhalten. 2010 lag die Schwelle bei 9,26 Euro brutto. (ag)

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KOMMENTARE


V 480 Truck

26.05.2012 - 14:16 Uhr

Für mich sind LKW Fahrer keine Geringverdiener, sondern Sie bekommen nicht den Lohn der Ihnen laut Tarifvertrag zusteht. Bezahlt wird ein sittenwidriger Lohn der genau der Hälfte des Tarifvertrages entspricht. Der Gesetzgeber ist gefordert solche Missstände durch Androhung eines Entzugs der Transportgenehmigung abzustellen.


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