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von 24: 1993 war die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) seit über über einem Jahr in Kraft. Die Frage der rechtlichen Stellung des Gefahrgutbeauftragten (Gb) ergab in der Praxis noch vielfach Schwierigkeiten.
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von 24: Die Frage, wer haftet im Falle eines Unfalles mit gefährlichen Gütern, war 1993 noch nicht länderübergreifend gelöst.
1993 hatten lediglich Deutschland und Marokko ein Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) über die Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene und auf Binnengewässern gezeichnet.Das Genfer Übereinkommen von 1989 sah für internationale und innerstaatliche Beförderungen auf der Straße, Schiene und Binnenwasserstraße eine Haftung des Beförderers für Gefahrgutunfälle vor, die von einem Verschulden unabhängig ist.
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von 24: Beim Vorschriftenwechsel zur 4. Straßen-Gefahrgutänderungsverordnung hatten die Mitglieder des Bund/Länder-Fachausschusses "Beförderung gefährlicher Güter" so viel Verständnis für die geplagten Unternehmen, dass sie die Übergangsfrist zum 30. Juni auf den 30. September 1993 verlängert hatten.
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von 24: "Hier Frank N. Stein, Brüssel! Der Prototyp steht - wir können in Serie gehen..."
1993 wurde in Brüssel über die Einführung eier EG-Gefahrgutbeauftragtenrichtlinie diskutiert. Für die Funktion wurden betriebswirtschaftliche, technische, chemische, juristische, pädagogische, feuerwehrtechnische und verwaltungsrechtliche Kenntnisse vorausgesetzt.
Damit sollte ein Gefahrgutbeauftragter in einer Person Betriebswirt, Ingenieur, Chemiker, Jurits, Feuerwehrmann und Verwaltungsfachmann sein. Darüber hinaus sollte er einen Schulungsnachweis in 26 Sachgebieten vorweisen (nach Anhang II der EG-Gefahrgutbeautragtenrichtlinie vom 11. September 1992).
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von 24: "Haben Sie auch wirklich alle wichtigen Merkblätter dabei?"
1993 ganz neu: Unfallmerkblätter mussten nicht mehr in wasserdichten Behältern hinter den Warntafeln mitgeführt werden, sondern nur noch im Führerhaus.
Allerdings: Zusätzlich zum Sammelunfallmerkblatt musste bei Überschreiten bestimmter Einzelmengen das stoffgruppenbezogene Unfallmerkblatt mitgeführt werden - und dies in der Sprache des Ursprungslandes, in der Sprache, die der Fahrer versteht und gegebenenfalls in den Sprachen der Durchgangsländer beziehungsweise des Bestimmungslandes.
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von 24: "Jetzt weiß ich endlich, was sie meint..."
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung feierte im Herbst 1993 ihren 2. Geburtstag. Quasi als "Geburtstagsgeschenk" gab es vom Bundesverkehrsministerium neue Hinweise zu ihrer Auslegung.
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von 24: "Sicher ist sicher"
Die Randnummer 10 321 legte in den 90er Jahren fest, wann ein Gefahrguttransport zu überwachen war und welche Parkplätze benutzt werden durften.
Dabei unterschieden sich die Überwachungspflichten je nachdem, ob es sich um einen innerstaatlichen oder einen grenzüberschreitenden Transport handelte.
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von 24: Europas Mühlen: Seit 1991 lag eine Richtlinie mit Anforderungen für Gefahrgutbeauftragte vor, die bis Ende 1993 noch nicht in Kraft getreten war...
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von 24: Nachdem fast alle Bausteine der Umwelt mit einem eigenen Gesetz bedacht waren, kam 1994 auch der Boden an der Reihe. Mit dem "Gesetz zum Schutz des Bodens" wurde erstmalig geregelt,was unter Beeinträchtigungen der oberen Schicht der Erdkruste zu verstehen war, wie Bodenversiegelungen einzuschätzen waren und wie das Problem der Altlasten in den Griff bekommen werden sollte.
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von 24: Durch die Vielzahl von Paragraphen waren Unternehmen mehr und mehr gezwungen, mit verschiedenen Behörden und Ämtern in Kontakt zu treten. Nicht immer waren die Zusammenhänge und Bestimmungen durchschaubar.
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von 24: Die Gefahr/gut stellte Grundsätze für den Umgang mit Behörden zusammen und bebilderte den Beitrag mit einem Apell. "Keine Angst vor dem Amtsschimmel: Auch dieser ist an Recht und Gesetz gebunden. Wer informiert ist, kann sich wehren."
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von 24: Haben Sie sich schon mal gefragt, warum es im Gefahrgutbereich so wenig Urteile zu haftungsrechtlichen Konsequenzen gibt? Unser Zeichner hatte 1994 die Antwort mit dem "Klaren Fall".
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von 24: Nimmt man alle Verantwortungsbereiche beim Gefahrguttransport zusammen, kam man 1994 auf 700 Einzelbestimmungen - wobei Verpacken, Zusammenpacken und Kennzeichnen der Versandstücke ausgeklammert wurden.
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von 24: "Jede Menge Senf dazu"
Die Arbeit des Europäischen Komittees für Normung (CEN) nahm in den 90er Jahren immer stärkeren Einfluss auf die Transportpraxis im Gefahrgutbereich.
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von 24: "Spezialitäteneintopf"
Zum Januar 1997 wurde eine neue Richtlinie über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße in Kraft gesetzt.
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von 24: Ab 1. April 1996 galt die 5. Änderungsverordnung zur Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) endgültig in Deutschland auch für innerstaatliche Transporte.
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von 24: Armer Sünder
Wer gegen Umwelt- und Sicherheitsvorschriften verstieß, musste auch 1995 mit drakonischen Strafen aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen heraus rechnen.
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von 24: Never Ending Story. Die Gefahr/gut feierte 2008 ihren 15. Geburtstag. Für die Zeitschrift stand fest: Wer mit Gefahrgut zu tun hat und hier kompetent vorgeht, leistet eine Sisyphusarbeit.
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