CBAM ab 2026: Die wichtigsten Regeländerungen für CO₂-Grenzausgleich

30.10.2025 11:06 Uhr
CBAM-Verordnung
Wer emissionsintensive Waren aus Drittländern importiert, muss 2026 CBAM-Zertifikate kaufen
© Foto: Viktor/stock.adobe.com (generiert mit KI)

Ab 2026 gelten für Importeure von unter anderem Zement und Stahl strengere Regeln. Sie müssen entstandene CO2-Emissionen ausgleichen. Allerdings hat die EU die CBAM-Verordnung etwas vereinfacht.

Ab 2026 startet die Regelphase des EU-CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM). Unternehmen, die emissionsintensive Waren wie Stahl, Zement oder Düngemittel aus Drittländern importieren, müssen dann CBAM-Zertifikate kaufen, um die entstehenden Emissionen auszugleichen. Der Rat und das Parlament der EU haben nun eine vereinfachte Version der Verordnung verabschiedet.

Neu ist ein De-minimis-Wert: Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Jahr und Importeur fallen künftig nicht unter die Regelung – rund 90 Prozent der Importeure sind damit ausgenommen. Wer mehr einführt, muss sich als „zugelassener CBAM-Anmelder“ bei der Deutschen Emissionshandelsstelle registrieren und jährlich eine Emissionserklärung abgeben.

Die EU plant zudem weitere Vereinfachungen bei Zulassung und Berechnung. Anfang 2026 könnte der Anwendungsbereich auf zusätzliche Branchen ausgeweitet werden.

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